Prozesse: Akkreditierung und (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen
Gemeinsam Qualität gewährleisten
Unser QM-System gewährleistet die Qualitätssicherung aller Studiengänge der FAU – im Prozess der Einrichtung, bei der Weiterentwicklung und sogar im Falle von Aufhebungen.
Im Rahmen unseres internen Akkreditierungsprozesses „Siegelerhalt an der FAU“ unterstützen wir jeden einzelnen Studiengang bei der Erfüllung der formalen und fachlich-inhaltlichen Anforderungen der Akkreditierung, um erfolgreich und lückenlos akkreditiert zu sein.
Interne Akkreditierung von Studiengängen – Siegelerhalt an der FAU
Die interne Qualitätssicherung aller Studiengänge der FAU umfasst das Monitoring der Weiterentwicklung der Studiengänge, die Einbindung externer Expertise sowie die formal-juristische Prüfung. Die Ergebnisse der Prüfschritte, die zu jedem einzelnen Studiengang regelhaft alle fünf Jahre durchgeführt werden, werden der Prüfkommission vorgelegt, die auf dieser Basis eine Entscheidung über die Studiengänge trifft. Das Ergebnis dieser internen Akkreditierung ist die Weiterführung bzw. bei Nichterfüllung notwendiger Maßnahmen der Entzug des Siegels des Akkreditierungsrates.
Das Monitoring der Studiengänge hat die Weiterentwicklung und strukturelle Einbindung jedes Studiengangs innerhalb der Fakultät im Fokus und wird durch das dezentrale Qualitätsmanagement an den Fakultäten durchgeführt. Im Rahmen des Monitorings wird jeder Studiengang alle fünf Jahre anhand eines FAU-weit gültigen Kriterienkatalogs auf seine individuelle Zielsetzung, Umsetzung, Steuerung der Umsetzung und daraus abgeleitete Maßnahmen überprüft.
Die für das Monitoring notwendigen Dokumente (Studiengangsmatrix, Sitzungsprotokolle oder äquivalente Dokumente, Positionierung zum Studiengangsportfolio der Fakultät) werden vom Studiendekanat bei den Studiengangsverantwortlichen angefordert und anschließend geprüft. Die Erfüllung der Kriterien muss auf Basis der eingereichten Dokumente nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse des Monitorings werden im Monitoringprotokoll dokumentiert, welches der Prüfkommission im Rahmen der internen Akkreditierung des Studiengangs vorgelegt wird.
Entsprechende Dokumente und Vorlagen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement auf intern.fau.de.
Die Ergebnisse der Einbindung externer Expertise werden in der Checkliste der externen Expertise zu fachlich-inhaltlichen Kriterien dokumentiert, welche der Prüfkommission im Rahmen der internen Akkreditierung des Studiengangs vorgelegt wird.
Entsprechende Dokumente und Vorlagen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement auf intern.fau.de.
Gegenstand der formal-juristischen Prüfung durch das Referat L 1 sind die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Studienverlaufsplan), das Modulhandbuch, das Diploma Supplement und das Transcript of Records (exemplarisch).
Die Ergebnisse der formal-juristischen Prüfung werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, welches der Prüfkommission zur Durchführung der internen Akkreditierung des Studiengangs vorgelegt wird und den Studiengangsverantwortlichen zur Kenntnis zugeht.
Entsprechende Dokumente und Vorlagen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement auf intern.fau.de.
Entsprechende Dokumente und Vorlagen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement auf intern.fau.de.
Das Monitoring verschlankt sich und fokussiert sich auf die für den Studienbetrieb nötigen Aspekte. Spätestens zwei (Bachelor) bzw. ein Semester (Master) nach dem Ende der Regelstudienzeit der letzten eingeschriebenen Kohorte eines Studiengangs endet das Monitoring.
In der Regel wird eine vollumfängliche formal-juristische Prüfung nicht mehr erforderlich sein, da die Studiengänge zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden und ein mit den Vorgaben konformer Reststudienbetrieb durch die vorangegangene formal-juristische Prüfung sichergestellt ist.
Kombinationsfächer gemäß § 18 BayStudAkkV sind grundsätzlich nur Unterrichtsfächer. Im Qualitätsmanagement der FAU werden jedoch neben Unterrichtsfächern auch Didaktikfächer und Fächer der Gesellschaftswissenschaften als eigenständige Fächer behandelt. Für diese Fächer bestehen im Rahmen des Siegelerhalts keine besonderen Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse.
Lediglich im Fall der Joint Degree Programme wird neben den Kriterien, die an alle Studiengänge der FAU angelegt werden, darauf geachtet, dass im Studiengangsgremium Mitglieder der Partnerhochschulen vertreten sind. Zudem werden die Evaluationsergebnisse der Standorte verpflichtend den Partnerhochschulen mitgeteilt.
Zur Unterstützung der Lehrenden bei der Einrichtung von Double Degree Programmen und Joint Degree Programmen wurden von den verwaltungsseitig Beteiligten Leitfäden entwickelt und in den (de)zentralen Gremien beschlossen. Diese Leitfäden enthalten auch Kapitel zur Qualitätssicherung sowie Musterverträge mit Formulierungsvorschlägen zum QM (vgl. Double Degree und Joint Degree).
Akkreditierungsstatus der Studiengänge der FAU
Alle modularisierten Studiengänge der FAU durchlaufen regelmäßig das interne Akkreditierungssystem und tragen das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Ergebnisse der internen Akkreditierungsentscheidungen werden nach Abschluss des internen Verfahrens über den jeweiligen Qualitätsbericht in der Datenbank des Akkreditierungsrates veröffentlicht.
(Weiter-)Entwicklung von Studiengängen
Auf den internen Seiten der Studienprogrammentwicklung des Referats L 1 finden Sie wichtige Informationen, Leitfäden, Zeitpläne und Antragsvorlagen zur Einrichtung, Weiterentwicklung und Aufhebung von Studiengängen.
Die Qualität unserer Studiengänge gewährleisten wir durch abgestimmte Prozesse:
Die Einrichtung von Studiengängen folgt an der FAU einem Prozess, der die Beteiligung aller relevanten Statusgruppen und Gremien gewährleistet. Der Prozess gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte. Der vorlaufende dezentrale Prozess berücksichtigt die jeweiligen Gremien, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen an den Fakultäten und Fachbereichen. Die spezifische Ausgestaltung des jeweiligen dezentralen Prozessabschnittes erfolgt durch die Studiendekanate an den Fakultäten und Fachbereichen. Ganz im Sinne der partizipativ-kommunikativen Prägung des QM begleitet das Referat L 1 die Erstellung der Unterlagen von Beginn an. Der sich anschließende zentrale universitätseinheitliche Prozessabschnitt beginnt mit der Übersendung der im dezentralen Prozessabschnitt verabschiedeten Unterlagen an das Referat L 1, das diese zur Behandlung des Studiengangs in der Kommission für Lehre und Studium (Uni-LuSt) weiterleitet. Das Referat L 1 hält zu diesem Zweck ein Unterlagenpaket mit Mustervorlagen und Erläuterungen bereit. Durch die Rahmenvorgaben für die Einrichtung von Studiengängen, einen Leitfaden zur Studiengangsgestaltung und die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen durch das Referat L 1 wird sichergestellt, dass die geplanten Studiengänge den internen und externen Vorgaben für neue Studiengänge entsprechen.
Die Weiterentwicklung von Studiengängen erfolgt an der FAU im Wesentlichen dezentral und wird im Kontext des Studiengangs bzw. des Fakultäts-QM initiiert. Die Studiengangsmatrix dient hier in der jeweils fakultätsspezifischen Form der systematischen Weiterentwicklung der Studiengänge und bildet den Qualitätsregelkreislauf auf Studiengangsebene ab. Ausgehend von den Zielen des Studiengangs werden das Konzept, dessen Umsetzung, das Monitoring und das Follow-Up dargestellt.
Bei der Weiterentwicklung von Studiengängen berät das Referat L 1, wie die geplanten Änderungen am Studiengang unter Einhaltung externer und interner Kriterien erreicht werden können. Im Laufe der Beratung wird festgestellt, ob die geplante Weiterentwicklung des Studiengangs eine Änderung der Prüfungsordnung oder bei grundlegenderen Änderungen eine Wesentliche Änderung eines Studiengangs zur Folge hat. Die Einhaltung externer und interner Rahmenvorgaben, die im Eckpunktepapier zur Gestaltung modularisierter Studiengänge an der FAU gebündelt sind, wird auch bei der Weiterentwicklung von bestehenden Studiengängen durch die rechtliche und formale Beratungsleistung des Referats L 1 gewährleistet.
Die Aufhebung von Studiengängen erfolgt an der FAU nach einem einheitlichen Prozess. Dieser stellt nach der Entscheidung des jeweils zuständigen Fakultätsrates für eine Aufhebung sicher, dass der Regelstudienbetrieb für die verbleibenden eingeschriebenen Kohorten nach der Aufhebung eines Studiengangs gewährleistet ist. Dies wird auch im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens nach einem vereinbarten Procedere für aufgehobene Studiengänge sichergestellt.
Der rechtliche Rahmen bei der Anerkennung von Qualifikationen (Abschlüssen), Studien- und Prüfungsleistungen an der FAU ergibt sich aus der Umsetzung der sogenannten Lissabon-Konvention – einem von der Bundesregierung unterzeichneten „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Bundesgesetzblatt Jg. 2007 Teil II Nr. 15, S. 712-732.). Die für die FAU geltende länderspezifische Umsetzung der Lissabon-Konvention erfolgt in Art. 86 BayHIG – „Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen“. An der FAU regeln die Rahmenprüfungsordnungen bzw. die Fachprüfungsordnungen der Fakultäten in Ausfüllung des durch Art. 86 BayHIG vorgegebenen Rahmens insbesondere das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Kompetenzen bzw. Qualifikationen. Zur allgemeinen Orientierung hat das Referat L 1 einen Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der FAU im Dialog mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren an den Fakultäten und Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden erstellt.