Seit dem Jahr 2016 existiert an der FAU der Innovationsfonds Lehre als ein Förderinstrument, mit dem besondere Maßnahmen und innovative Aktivitäten im Bereich Lehre und Studium unterstützt werden. Jährlich stehen dafür Mittel im Umfang von 185.000 € für alle Fächer und Studiengänge zur Verfügung.
Die Antragsfrist für den Innovationsfonds Lehre 2024 ist abgelaufen. Die Ausschreibung für 2025 wird in Kürze veröffentlicht.
Der Innovationsfonds Lehre ist ein FAU-internes Förderprogramm, das der qualitativen Verbesserung der Lehre dient. Durch wettbewerbliche Vergabe von Fördermitteln soll ein Anreiz geschaffen werden, Innovation in der Lehre zu erproben und deren Entwicklung und Evaluation über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr finanziell zu unterstützen.
Gefördert werden können Lehrvorhaben mit Innovationspotenzial, wobei der Begriff der Innovation weit zu verstehen ist. Es sind solche Vorhaben förderfähig, die neue Wege gehen bezogen auf (gerne auch kombiniert)
die hochschuldidaktische Konzeption,
neuartige interdisziplinäre Zusammenarbeit zugunsten der Inhalte,
den Bildungsauftrag und die Zielsetzung der Lehrveranstaltung,
neue Lehrformate.
Förderfähig sind beantragte Projekte mit möglichst mehreren der folgenden Zielsetzungen:
Erweiterung bestehender Lehre durch neue und damit innovative Lehr- und Lernkonzepte (s. „Fördergegenstand“)
Optimierung bestehender Prozesse in Studium und Lehre, Verbesserung von Verwaltungsabläufen in
der Lehre sowie eine Erleichterung der Studierbarkeit
curriculare Weiterentwicklung
Stärkung der Forschungsorientierung der Lehre
Stärkung der Internationalisierung der Lehre
Verbesserung der Studierfähigkeit für Studienanfänger/-innen
Aufbau von Konzepten zum produktiven Umgang mit Diversität/Heterogenität
Verbesserung des Beratungs-, Betreuungs- und Serviceangebotes
Entwicklung von Angeboten für besondere Zielgruppen
Generell ausgeschlossen
sind Maßnahmen, die primär auf zusätzliche Lehrkapazitäten zur Ermöglichung des regulären Lehrbetriebs abzielen, ebenso wie Ansätze zur ausschließlichen Verbesserung von Infrastruktur, Ausstattung oder anderen Rahmenbedingungen der Lehre,
die reine Fortsetzung von bereits einmal geförderten Maßnahmen ohne neue Projektidee
sowie (aufgrund anderer Finanzierungsmöglichkeiten) Lehraufträge, die über Fakultätsmittel finanziert werden können.
Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der FAU.
Die beantragte Unterstützung der Lehrvorhaben beträgt in der Regel 1 bis max. 2 Semester. Wünschenswert ist eine nachhaltige Überführung und Integration der erfolgreich erprobten Konzepte in die Standardlehre des jeweiligen Faches.
Die maximale Fördersumme liegt bei 10.000,- EUR. Die beantragten Mittel müssen angemessen, begründet und nachvollziehbar mit der geplanten Maßnahme verbunden sein.
Förderfähig sind Mittel für Personal zur Entlastung wissenschaftlicher Mitarbeiter/-innen für einen definierten Zeitraum zur Umsetzung des beantragten Konzeptes, wie z.B. die Einstellung von Korrekturassistent/-innen oder Aufstockung von Stellen von Kolleg/-innen zur Vertretung von Lehrveranstaltungen sowie Hilfskräfte.
Sachausgaben sind nur insofern förderfähig, als sie inhaltlich begründet und für das Vorhaben unabdingbar sowie nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind.
Antragsfristen: Die aktuelle Antragsfrist finden Sie in der oben verlinkten Ausschreibung.
Umfang und Inhalt: Die Antragsteller/-innen sollen das geplante Lehrkonzept auf max. 4 Seiten darstellen und explizit folgende Punkte berücksichtigen:
Kurzbeschreibung
Beschreibung der Ist-Situation und des Ausgangsproblems
Darstellung des Bedarfs
Beschreibung der Projektidee und der Zielsetzung unter Bezugnahme auf die Förderkriterien und ggfs. Schwerpunktsetzung
Benennung von Erfolgs- bzw. Evaluationskriterien
Benennung und Quantifizierung der Zielgruppe
Konzept der Nachhaltigkeit
Zeit- und Finanzierungsplan mit Begründung des Bedarfs
falls die antragstellende Person nicht Lehrstuhlinhaber/-in: Zustimmungserklärung der das Lehrangebot verantwortenden Person
Wir stellen Ihnen oben auf dieser Seite ein Antragsformular zur Verfügung, das nicht verpflichtend verwendet werden muss.
Die Anträge werden zentral eingereicht und durchlaufen einen zweistufigen Beurteilungsprozess: In einem ersten Schritt begutachten die Studiendekan/-innen die Anträge ihrer eigenen Fakultät nach vorab festgelegten, einheitlichen Kriterien und nehmen eine Empfehlung für die Reihe der Berücksichtigung der Anträge vor. Diese Ranglisten werden anschließend an die Vizepräsidentin Education zur finalen Entscheidung unter Einbezug von Studierendenvertretungen weitergereicht. In der letzten Sitzung der Runde der Studiendekane im Juli werden die Ergebnisse bekannt gemacht und die Antragsteller/-innen umgehend informiert.
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
überzeugende Darstellung der Passung und Erfüllung mindestens eines bzw. möglichst mehrerer der o.g. Förderkriterien des Innovationsfonds
Bedarf und Umsetzbarkeit der Maßnahme
Innovationscharakter, neue Formen der Lehre, Mehrwert, vor allem auch für Studierende
Integration in vorhandene Strukturen, Synergieeffekte
Einbindung ins Curriculum
keine anderweitige Finanzierung möglich
Angemessenheit der beantragten Mittel und realistische Zeitplanung (Durchführbarkeit)
Möglichkeit der Verstetigung im regulären Lehrbetrieb (Nachhaltigkeit)
ggf. Übertragbarkeit auf andere Fächer(gruppen)
Zum Ende der Projektförderung muss ein kurzer Projektbericht (Sachbericht und Finanzteil) abgegeben werden (2–3 Seiten), in dem über Verlauf, Ist-Soll-Vergleich, mögliche Probleme, die Akzeptanz des Angebotes (mit Bezug zu den Erfolgskriterien aus dem Antrag) sowie die Verwendung der Mittel berichtet wird. Hierzu werden zwei Formulare mit dem Bewilligungsbescheid bereitgestellt.
Darüber hinaus wird ggf. eine Präsentation in einer FAU-Veranstaltung (LuSt-Kommission, Tag der Lehre) erbeten.
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