Kurzzeitmobilitäten (BIP)
Blended Intensive Programs (BIP)
Im Rahmen von Blended Intensive Programs (BIP) können Studierende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit virtueller Phase an einer Erasmus+ Partneruniversität teilnehmen, mit der ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht.
Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht. Umfang und Häufigkeit der virtuellen Komponente liegen im Ermessen der ausrichtenden Hochschulen und sind abhängig von den Lernzielen der jeweiligen Veranstaltung.
Das Format bietet auch einen möglichen Zugang zur Auslandserfahrung für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen gegebenenfalls nicht möglich sind.
Geförderte Studierende sollten dabei mindestens 3 ECTS erzielen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.
Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. Studierende können nur an BIPs teilnehmen, mit denen die FAU einen Vertrag über die Teilnahme geschlossen hat.
Die FAU nimmt momentan an folgenden BIPs teil und hat dafür EU-Mittel beantragt und erhalten und mit den Hochschulen entsprechende Erasmus-Verträge abgeschlossen:
- Università Cattolica del Sacro Cuore, Milano, Italien; PHIL FAK, Department Romanistik, 3.-7. Februar 2025, „Settimana di Studi Italiani“. Weitere Informationen beim Institut für Romanistik.
Studierende, die an einem BIP im Ausland teilnehmen und dafür Förderung erhalten möchten, müssen dieselben Erasmus+ Modalitäten vor, während und nach dem Aufenthalt erfüllen, wie bei ganzsemestrigen Studienaufenthalten. Dazu zählen die Bewerbung am Department sowie die Nominierung und Vorlage der entsprechenden Dokumente beim Referat für Internationale Angelegenheiten. Es gelten folgende Förderraten:
- Tag 1-14: 79 EUR/Tag
- Tag 15-30: 56 EUR/Tag
- Nachhaltiges Reisen: bis zu 6 zusätzliche Reisetage
- Reisekostenpauschale:
Entfernung | Betrag (einmalige Zahlung) | Betrag „Green Travel“ |
Weniger als 100 km: | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 km: | 211 EUR | 2185EUR |
500 bis 1999 km: | 309 EUR | 417 EUR |
2000 bis 2999 km: | 395 EUR | 535 EUR |
3000 bis 3999 km: | 580 EUR | 785 EUR |
4000 bis 7999 km: | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 km und mehr: | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich einmalig ein sogenanntes Social Top Up von 100 EUR (5-14 Tage Aufenthalt) oder 150 EUR (15-30 Tage Aufenthalt) erhalten. Social Top Up berechtigt sind:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende
Die Auszahlung des Gesamtbetrags erfolgt bei Vorliegen aller relevanten Unterlagen vor der Mobilität.
Nominierung
Sie bewerben sich im Department/Institut/Fachbereich. Nach der Nominierungsmeldung an das Referat für Internationale Angelegenheiten erhalten Sie weitere Informationen zum Bewerbungsprozess per Mail sowie die Aufforderung zur Registrierung und Bewerbung über das Portal „Mobility Online“ über das der Studierendenaustausch an der FAU abgewickelt wird. Weitere Schritte sind dann (nach Aufforderung) ggf. auch die Registrierung in einem Anmeldeportal der Partnerinstitutionen.
Hinweise zu Anreise, Unterkunft, Versicherung
- Die Anreise ist, wenn nicht anders vorgesehen, eigenständig zu organisieren. Über Unterkunftsmöglichkeiten wird ggf. die aufnehmende Einrichtung informieren, eine Buchung erfolgt durch diese aber nicht automatisch.
- Als teilnehmende Person am Erasmus+ Programm sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres physischen Aufenthaltes an der Partneruniversität zu sorgen. Dazu zählt mindestens eine ausreichende Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Eine Beratung durch das Referat für Internationale Angelegenheiten findet nicht statt. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsangebote.
Vor Antritt der Mobilität:
- Grant Agreement: Das Grant Agreement bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher unterzeichnet und im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise. Das Dokument wird Ihnen im Laufe des Bewerbungsprozesses via „Mobility Online“ zur Verfügung gestellt.
- (Digitales) Learning Agreement: Das Learning Agreement wird vor Beginn der Mobilität von drei Parteien genehmigt und abgeschlossen. Es bildet das Studienvorhaben der Studierenden an der Gastinstitution ab und ist somit eine Vereinbarung zwischen Studierenden, der eigenen Hochschule und der Gastinstitution. Soweit nicht anders vorgesehen, werden Studierende gebeten, das Learning Agreement digital über das Portal „Mobility Online“ einzureichen. Der Workload entspricht für die Studierenden mindestens 3 ECTS, die für mobile Teilnehmende im Learning Agreement festgehalten werden. Das Learning Agreement unterzeichnen
- der/die teilnehmende Studierende
- der/die Anerkennungsbeauftragte auf Seiten der entsendenden Einrichtung
- die verantwortliche Person auf Seiten der aufnehmenden Einrichtung
Nach Abschluss der Mobilität:
- Teilnahmebestätigung mit ECTS Credits (über „Mobility Online“). Beachten Sie auch unsere Informationen zur Anerkennung Ihrer erbrachten Studienleistungen.
- EU Survey online bei der EU und anschließende Bestätigung über „Mobility Online“.
Über alle einzureichenden Unterlagen werden Sie noch separat im Laufe des Bewerbungs- und Mobilitätsprozesses von uns über „Mobility Online“ informiert.