Erasmus+ Förderung
Erasmus+ Förderung
Die Höhe der Zuschüsse wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst deutschlandweit festgelegt. Sie kann jährlich variieren. Nominierte Erasmus-Studierende erfahren die genaue Höhe in Ihrem Stipendienvertrag. Dieser Zuschuss soll Extrakosten decken, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen. Sollten alle verfügbaren Mittel bereits aufgebraucht/verplant sein, können nachrückende Studierende nur noch als „Zero Grant“-Studierende ohne Stipendium ins Ausland gehen. Sie können dennoch von allen Vorzügen des Programms (unter anderem der Befreiung von Studiengebühren an Gasthochschulen) profitieren.
Der Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen!
Im Erasmus+ Programm für Studienaufenthalte gibt es verschiedene Förderlinien. Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Zielland und den Austauschverträgen ab, die die FAU mit ihren Partnern abgeschlossen hat.
Programmländer | EU-Länder plus Türkei, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Island, Nordmazedonien |
Partnerländer | Ausgewählte Länder außerhalb der EU |
International Mobility | Vereinigtes Königreich, Schweiz |
Die Förderung umfasst im akademischen Jahr 2024/25:
- Studiengebührenerlass an der Gasthochschule
- Monatlicher Mobilitätszuschuss (kein Vollstipendium!): Die Erasmus-Mobilitätszuschüsse werden nach Ländergruppen festgelegt und hängen damit von den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab.
- Ländergruppe 1: voraussichtlich 600 Euro/Monat = 20 Euro/Fördertag: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Ländergruppe 2: voraussichtlich 540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Ländergruppe 3: voraussichtlich 540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Studierende, die umweltfreundlich, also mit emissionsarmen Verkehrsmitteln, wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften ins Ausland oder wieder zurück nach Hause reisen, können zusätzlich zu ihrer üblichen Erasmus+ Förderung im Rahmen des „Green Travel“ bis zu 6 Tage Reisetage gefördert bekommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der der Webseite des DAAD.
Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn der Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 und maximal 12 Monate absolviert wird. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten bei force majeure und aufgrund von Erkrankungen.
Die aktuellen Austauschmöglichkeiten mit Partnerländern außerhalb der EU (gilt nicht für sog. International Mobility Region 14, UK und CH) finden Sie in unserer Liste der Partnerhochschulen.
Die Förderung für die Förderperiode 2024 (gilt voraussichtlich ab 2025/26) umfasst:
- Studiengebührenerlass an der Gasthochschule
- Monatlicher Mobilitätszuschuss (kein Vollstipendium!) ab 700 € = 23,33 €/Tag
- Reisekostenzuschuss, je nach einfacher Entfernung laut EU-Rechner:
- Studierende, die umweltfreundlich, also mit emissionsarmen Verkehrsmitteln, wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften ins Ausland oder wieder zurück nach Hause reisen, können zusätzlich zu ihrer üblichen Erasmus+ Förderung im Rahmen des „Green Travel“ bis zu 6 Tage Reisetage gefördert bekommen. Für Studierende in Partnerländer gibt es noch eine Aufstockung der Reisekostenpauschale je nach Distanz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der der Webseite des DAAD.
km | Förderpauschale | Förderpauschale „Green Travel“ |
10 – 99 | 28 € | 56 € |
100 – 499 | 211 € | 285 € |
500 – 1.999 | 309 € | 417 € |
2.000 – 2.999 | 395 € | 535 € |
3.000 – 3.999 | 580 € | 785 € |
4.000 – 7.999 | 1.188 € | 1.188 € |
über 8.000 | 1.735 € | 1.735€ |
Schweiz
Die EU Kommission hat aufgrund des Resultats der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 den Abschluss der Teilnahmevereinbarungen mit der Schweiz an Erasmus+ für bis auf weiteres ausgesetzt.
Das heißt, die Schweiz hat den Status eines Partnerlandes, nicht jedoch eines Programmlandes. Demzufolge gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung je nach abgeschlossenem Austauschabkommen.
- Erasmus+ International Mobility: Die Förderung entspricht der Ländergruppe 1 der Programmländer.
- SEMP: Die Schweizer Hochschulen haben ein „Ersatzprogramm“ namens Swiss European Mobility Programme ins Leben gerufen, über welches Mobilitäten in die Schweiz von der Schweizer Gasthochschule gefördert werden. Die genaue Förderhöhe erfahren Sie von Ihrer Gasthochschule.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich ist ab dem Förderjahr 2022 kein Programmland mehr. Für ausgewählte Austauschverträge ist jedoch weiterhin eine Erasmus-Förderung über International Mobility möglich. Die Förderung entspricht der Ländergruppe 1 der Programmländer. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie sich je nach Aufenthaltsdauer auch frühzeitig um ein Visum kümmern müssen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.
Die Erasmus+ Sonderförderung umfasst eine Basis-Mittelaufstockung mit einem pauschalen Zuschuss von 250 Euro je Monat für:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Arbeitende Studierende (bestimmte formale Voraussetzungen)
Genaue Informationen zu der Sonderförderung werden den für ein Erasmus Studium ausgewählten Studierenden durch das Referat für Internationale Angelegenheiten im Laufe des Bewerbungsprozesses zur Verfügung gestellt. Falls vorab genauere Informationen erwünscht sind, kontaktieren Sie bitte Team Mobility.
Nur für diese Gruppen ist eine Beantragung von Realkosten möglich von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
Außerdem können diese einen finanziell geförderten vorbereitenden Besuch im Zielland durchführen, um für einen solchen Antrag Recherche betreiben zu können.
Informationen erteilt die Hochschulkoordinatorin Bianca Köndgen. Da Anträge spätestens 2 Monate vor Antritt des Aufenthaltes bei der geldgebenden Stelle eingehen müssen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme angeraten.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie auf der Webseite der European Agency for Development in Special Needs Education.