Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zum Auslandsaufenthalt
Planung und Informationssuche
Für einen Auslandsaufenthalt gibt es viele Gründe. Wir raten Ihnen, die Frage nach Ihrer ganz persönlichen Motivation für den Auslandsaufenthalt an den Anfang Ihrer Planungen zu stellen. Wenn Sie wissen, welche Erwartungen, Ziele und Wünsche, Sie mit Ihrem Auslandsaufenthalt verbinden, werden Sie sich in der Fülle der Möglichkeiten leichter orientieren können.
Gründe für einen Auslandsaufenthalt können sein:
- fachliches Wissen erweitern
- wissenschaftliche Schwerpunkte vertiefen
- Fremdsprachenkenntnisse verbessern
- erste Berufserfahrungen sammeln
- Kompetenz im Umgang mit anderen Kulturen entwickeln
- etwas Neues erleben
- sich einer Herausforderung stellen und an ihr wachsen
Der ideale Zeitpunkt eines Auslandsaufenthaltes hängt von der Art des Aufenthalts (Studium, Praktikum, Sprachkurs, Summer School, Abschlussarbeit) und von den Bedingungen in Ihrem Studiengang ab (Aufbau, Verzahnung von Lehrveranstaltungen über mehrere Semester).
Generell können kürzere Auslandsaufenthalte (Sprachkurs, Summer School) und Auslandspraktika bereits ab dem 1. Fachsemester absolviert werden.
Für ein Studium im Ausland sind die fortgeschrittenen Fachsemester geeignet, da Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen guten fachlichen Überblick haben:
- Bachelor: ab dem 3. Fachsemester
- Master: ab dem 2. Fachsemester
- Studiengänge mit Staatsexamen: ab dem 4. Fachsemester
Die Dauer eines Auslandsaufenthaltes kann, je nach Art des Aufenthaltes, von einer Woche (Summer School) bis zu einem ganzen Jahr (Studium) variieren. Wie lang Ihr Auslandsaufenthalt sein sollte, hängt von dem Ziel ab, das Sie verfolgen. Wollen Sie nur einen ersten Eindruck eines Landes gewinnen oder Sprachkenntnisse auffrischen, dann können bereits ein paar Wochen ausreichend sein. Wenn Sie ein Land, seine Kulturen und Sprache intensiv kennenlernen möchten, dann ist eine Aufenthaltsdauer von einem Semester oder Jahr sinnvoll.
Faustregel ist, dass Sie ungefähr ein Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes mit der Recherche und den Vorbereitungen beginnen sollten. Für manche Zielländer (z.B. USA) ist ein noch früherer Beginn notwendig, da die Bewerbungsfristen für einige Stipendienprogramme (DAAD, Fulbright) bereits 18 Monate vor dem geplanten Beginn liegen.
Ein Auslandsaufenthalt kann manchmal, insbesondere im Fall von Praxisaufenthalten, Sprachkursen oder Summer Schools, auch kurzfristiger organisiert werden.
Welche Sprachkenntnisse für Ihren Auslandsaufenthalt benötigt werden, hängt von Ihrer Gasteinrichtung im Ausland ab. Sie benötigen prinzipiell gute Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache, so dass Sie aktiv am Unterricht teilnehmen können bzw. Ihre Aufgaben im Praktikum erfüllen können. Gut vorbereitet auf einen Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland, sind Sie, wenn Sie die Zielsprache auf mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens beherrschen.
In vielen Fällen ist ein Auslandsaufenthalt aber auch mit geringeren Kenntnissen der Zielsprache möglich. Über die erforderlichen Sprachkenntnisse informieren Sie:
- Programmkoordinator oder -koordinatorin (Austauschprogramme der FAU)
- Arbeitgeber im Ausland (Praktika)
- Stipendiengeber
- ausländische Gasthochschule (bei selbstorganisierten Aufenthalten als Free Mover)
Nutzen Sie das vielfältige Lehrangebot des Sprachenzentrums der FAU, um sich die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse anzueignen.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes finden Sie auf unserer Webseite.
An der FAU stehen Ihnen bei Fragen zu Auslandsaufenthalten während des Studiums verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) arbeitet fakultätsübergreifend und ist Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben:
- Austauschmöglichkeiten das FAUexchange – Direktaustausch-Programmen der FAU für Studierende aller Fakultäten
- Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes
- Administrative Fragen zu Erasmus+ Studium (bei Fragen zu den Erasmus-Partnerhochschulen Ihres Studiengangs, z.B. Studienmöglichkeiten, Bewerbungsmodalitäten, wenden Sie sich bitte an den Erasmus-Koordinator bzw. die Erasmus-Koordinatorin in Ihrem Studiengang)
- Erasmus+ Praxisaufenthalt
Für fachliche Fragen rund um Ihren Auslandsaufenthalt und für Fragen zu den fakultäts- bzw. studiengangspezifischen Austauschmöglichkeiten beraten Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner in den Fakultäten:
- Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie: Internationales Büro
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Wirtschaftswissenschaften): Büro für Internationale Beziehungen
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Rechtswissenschaft): Referentinnen für Internationalisierung
- Medizinische Fakultät: Studiendekanat Medizinische Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät: Referent für Internationalisierung
- Technische Fakultät: Studierendeninformation und -beratung
Fragen zur Beurlaubung:
Fragen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen:
- Anerkennungsbeauftragte im Fachbereich
- zuständiges Praktikumsamt
- Prüfungsamt
Welche Studienmöglichkeiten Ihnen im englischsprachigen Ausland im Rahmen von Austauschprogrammen der FAU offenstehen, hängt davon ab, in welchem Studiengang Sie immatrikuliert sind. Viele an der FAU angebotene Austauschplätze stehen nur Studierenden bestimmter Studiengänge offen.
Möglichkeiten für ein Auslandsstudium an FAU-Partnerhochschulen im englischsprachigen Ausland (Großbritannien, Irland, Australien, Kanada, USA, Südafrika):
- FAUexchange – Direktaustausch für Studierende aller Fakultäten an Partnerhochschulen in den USA und Kanada (nicht möglich für Medizin und Jura!)
- Erasmus-Partnerhochschulen in Großbritannien und Irland (nur in einigen Studiengängen: Bitte informieren Sie sich bei dem Erasmus-Koordinator oder der Erasmus-Koordinatorin Ihres Studiengangs)
- Für Studierende der Philosophischen Fakultät und FB Theologie: Austauschplätze in USA (Politikwissenschaft), Südafrika (Development Economics and International Studies, Germanistik)
- Für Studierende des FB Wirtschaftswissenschaften: Austauschplätze in USA und Südafrika
- Für Studierende des FB Rechtswissenschaft: Austauschplätze in USA
- Für Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät: Austauschplätze in Australien (Chemie) und USA (Biologie)
- Für Studierende der Technischen Fakultät: Austauschplätze in Australien
An der FAU bestehen derzeit keine Austauschmöglichkeiten für einen Studienaufenthalt in Neuseeland.
Es ist auch möglich, einen Studienaufenthalt im Ausland selbständig, unabhängig von den an der FAU bestehenden Austauschmöglichkeiten, zu organisieren (Free Mover). Zu beachten ist, dass in vielen englischsprachigen Zielländern Studiengebühren erhoben werden, die Sie bei einem selbstorganisierten Studienaufenthalt eigenständig finanzieren müssen.
Möglichkeiten, in englischer Sprache im Ausland zu studieren, bieten sich Ihnen nicht nur in Ländern, in denen Englisch Landessprache ist. Viele Hochschulen in Asien, den Niederlanden, Nord- und Osteuropa bieten Lehrveranstaltungen in englischer Sprache an. Informationen zum englischsprachigen Lehrangebot finden Sie auf den Webseiten der ausländischen Hochschulen.
Ein guter Startpunkt zur Recherche von Studienmöglichkeiten im Ausland sind die Webseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Hier finden Sie in der Rubrik „Länderinformationen“ Hinweise zu Hochschulsystemen und Universitäten im Ausland.
Erste Informationen zu den Studienmöglichkeiten im Rahmen von Austauschprogrammen der FAU finden Sie auf unserer Webseite und unserer Weltkarte. Detailfragen zum Kursangebot beantworten Ihnen die für den jeweiligen Austauschplatz zuständige Koordinatorin oder der Koordinator. Besuchen Sie auch die Webseiten der ausländischen Hochschulen, um sich über Studienmöglichkeiten zu informieren.
Organisation und Vorbereitung
Ein Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland kann als Grund für eine Beurlaubung geltend gemacht werden. Wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen, ruht Ihr Studium an der FAU. Sie sind dann nach wie vor an der FAU immatrikuliert; denken Sie daher auch unbedingt an die fristgemäße Rückmeldung. Ein Urlaubssemester zählt jedoch nicht als Fachsemester. Auch wenn Sie für Ihr Studium an der FAU beurlaubt sind, können und sollen Sie im Ausland Studienleistungen erbringen und sich diese nach Ihrer Rückkehr an die FAU anerkennen lassen. Alle Fragen zur Beurlaubung beantwortet die Studierendenverwaltung der FAU.
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind die Anerkennungsbeauftragten in den Fachbereichen und das Prüfungsamt zuständig. Grundlegende Informationen und eine Übersicht der Anerkennungsbeauftragten finden Sie auf unserer Webseite.
Bitte beachten Sie, dass Studienleistungen aus dem Ausland nicht automatisch anerkannt werden. Sie müssen selbst aktiv werden und die Anerkennung der Studienleistungen beantragen.
Die Anerkennung erfolgt in folgenden Schritten:
- Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes: Besprechen Sie das Studienvorhaben mit dem oder der Anerkennungsbeauftragten in Ihrem Studiengang und schließen Sie eventuell ein Learning Agreement ab.
- Während des Auslandsaufenthaltes: Halten Sie Kontakt mit Ihrem Anerkennungsbeauftragten und stimmen Sie eventuelle Änderungen ab.
- Vor Ende des Auslandsaufenthaltes: Denken Sie daran, die für die Anerkennung notwendigen Unterlagen (Seminarplan, Modul- oder Kursbeschreibungen, Transcript of Records) aus Ihrem Auslandsaufenthalt mitzubringen.
- Nach Rückkehr an die FAU: Lassen Sie den Antrag auf Anerkennung von der oder dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Studienganges ausfüllen und unterschreiben. Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Prüfungsamt ein. Das Prüfungsamt wird die anerkannten Studienleistungen in Ihrem Studierendenkonto verbuchen.
Je nach Zielland, Art und Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes benötigen Sie möglicherweise ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Auslandsaufenthalt zum Zweck des Studiums oder Praktikums nicht als Tourist in Ihr Zielland reisen können. Die vereinfachten touristischen Einreisebedingungen gelten nicht. Sie müssen sich daher rechtzeitig über die in Ihrem Fall geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informieren. Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts (Informationen nur gültig für deutsche Staatsangehörige) und bei den Botschaften und Konsulaten Ihres Ziellandes.
Planen Sie ausreichend Zeit für die Visumsbeantragung ein. In einigen Ländern ist der Nachweis bestimmter Impfungen und Gesundheitszertifikate verpflichtend für die Einreise; auch hier sollte der Zeitfaktor nicht unterschätzt werden.
Denken Sie bei den Vorbereitungen Ihres Auslandsaufenthaltes unbedingt an ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland. Prüfen Sie besonders folgende Bereiche:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
In allen EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz gilt seit 1. Januar 2006 die „European Health Insurance Card (EHIC)“. Sie ersetzt unter anderem den Auslandskrankenschein (E 111), gilt aber (entgegen des bisherigen Auslandskrankenscheins) nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitssuche, Studium) und nur für notwendige medizinische Leistungen.
Eine EHIC erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie bereits im Besitz einer EHIC sind, erkennen Sie an den EU-Sternchen auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Leistungen im europäischen Ausland übernommen werden.
Für Auslandsaufenthalte außerhalb der Europäischen Union ist der Abschluss einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung empfehlenswert. Bitte beachten Sie hierbei auch die Vorgaben Ihrer ausländischen Gasthochschule. In einigen Fällen müssen hochschuleigene Versicherungen abgeschlossen werden.
Wer über den DAAD oder einen seiner Partner vermittelt und gefördert wird, kann sich im Rahmen eines Gruppenvertrages über den DAAD versichern lassen, der neben der Krankenversicherung auch Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung umfasst. Allerdings bieten auch andere Versicherungsunternehmen solche Kombi-Versicherungen für den Auslandsaufenthalt an.
Austauschprogramme der FAU
Die FAU kooperiert mit zahlreichen ausländischen Hochschulen. An vielen der Partneruniversitäten können FAU-Studierende für ein oder zwei Semester ein Auslandsstudium absolvieren.
An welchen FAU-Partnerhochschulen im Ausland Sie studieren können, hängt von dem Studiengang ab, in dem Sie an der FAU immatrikuliert sind. Es gibt nur wenige Partnerhochschulen, für die sich Studierende aller Fakultäten bewerben können. Für die meisten FAU-Partnerhochschulen können sich jeweils nur Studierende bestimmter Studiengänge oder Studierende einer bestimmten Fakultät bewerben.
Welche Austauschprogramme der FAU Sie nutzen können, hängt also davon ab, was Sie an der FAU studieren. Sie sollten zunächst recherchieren, welche Austauschmöglichkeiten an der FAU für Studierende in Ihrem Studiengang bestehen.
Die Recherche gelingt in drei Schritten:
- Erasmus+ Studium: Studienaufenthalte in Europa und Partnerländern
- Partneruniversitäten Ihrer Fakultät oder Ihres Studiengangs
- FAUexchange – Direktaustausch-Programm für Studierende aller Fakultäten: Studienaufenthalte in Asien, Europa (nicht Erasmus+), Kanada, Lateinamerika, USA
Sie können sich auch alle Austauschmöglichkeiten auf unserer Weltkarte anzeigen lassen.
Über die fakultäts- und studiengangspezifischen Partneruniversitäten informiert Sie Ihre Fakultät:
- Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie: Internationales Büro
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Wirtschaftswissenschaften): Büro für Internationale Beziehungen
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Rechtswissenschaft): Referentinnen für Internationalisierung
- Medizinische Fakultät: Studiendekanat Medizinische Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät: Referent für Internationalisierung
- Technische Fakultät: Studierendeninformation und -beratung
Für die Austauschplätze zum Studium an FAU-Partnerhochschulen gibt es kein einheitliches Bewerbungsverfahren und auch keine einheitliche Bewerbungsfrist. Die Bewerbungsmodalitäten, Abgabefrist und -ort hängen davon ab, für welche Partneruniversität Sie sich bewerben.
Es gilt folgende Faustregel:
- Bewerbungsfrist für Austauschplätze mit Beginn im Wintersemester (ein Semester oder ganzes Jahr): zwischen November des Vorjahres und Februar
- Bewerbungsfrist für Austauschplätze (frei gebliebene Restplätze) mit Beginn im Sommersemester (nur ein Semester): im Sommer des Vorjahres
Für die Austauschplätze zum Studium an FAU-Partnerhochschulen gibt es kein einheitliches Bewerbungsverfahren und auch keine einheitliche Bewerbungsfrist. Die Bewerbungsmodalitäten, Abgabefrist und -ort hängen davon ab, für welche Partneruniversität Sie sich bewerben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der für den Austausch mit Ihrer Wunschhochschule zuständigen Stelle.
Es gilt folgende Faustregel:
- Erasmus+ Studium: Für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule bewerben Sie sich bei dem zuständigen Erasmus-Koordinator oder der Erasmus-Koordinatorin im Fachbereich.
- Partneruniversitäten Ihrer Fakultät oder Ihres Studiengangs: Sie bewerben sich entweder beim International Office Ihrer Fakultät oder bei dem Lehrstuhl, der die Partnerschaft betreut.
- FAUexchange – Direktaustausch-Programm für Studierende aller Fakultäten: Sie bewerben sich im Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA).
Wenn mehrere Austauschprogramme für Sie in Frage kommen, können Sie sich auch parallel für verschiedene Austauschprogramme bewerben.
Das Erasmus-Programm ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union.
Für Studierende bietet Erasmus+ zwei Programmlinien:
- Erasmus+ Studium: Studienaufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen der FAU in Europa und in ausgewählten Partnerländern
- Erasmus+ Praxisaufenthalt: keine Vermittlung von Praktikumsplätzen, aber finanzielle Unterstützung von selbst organisierten Praxisaufenthalten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (inkl. der jeweiligen Überseegebiete) sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Türkei
Bei einer Teilnahme an Erasmus+ Studium profitieren Sie von vielen Leitungen: Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule, monatlicher Mobilitätszuschuss, einfaches Anmeldeverfahren, erleichterte Anerkennung der Studienleistungen, Betreuungsprogramm an den meisten Partnerhochschulen.
Das Programm Erasmus+ Praxisaufenthalt bietet finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Praxisaufenthalten.
Ja, Sie können mehrmals an Erasmus+ teilnehmen. In jedem Bildungsabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) können Sie 12 Monate durch Erasmus+ (Studium und/oder Praxisaufenthalt) gefördert werden.
Nein, dies ist nicht möglich. Die einzige Ausnahme bilden interdisziplinäre Studiengänge z.B. Wirtschaftsingenieurwesen oder Studiengänge einer Fakultät, die inhaltlich sehr eng miteinander verwandt sind. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei der für den Austausch mit Ihrer Wunschhochschule zuständigen Stelle, ob Bewerbungen von fachfremden Studierenden berücksichtigt werden können.
Die Austauschplätze an den Partnerhochschulen der FAU werden prinzipiell qualitätsorientiert vergeben. Die Kriterien und Auswahlmodalitäten variieren von Austauschprogramm zu Austauschprogramm. Bitte informieren Sie sich bei der für den Austausch mit Ihrer Wunschhochschule zuständigen Stelle.
Die Bewerbungschancen für einzelne Austauschplätze der FAU sind schwer vorherzusehen. Es gibt natürlich Austauschplätze, die sehr stark nachgefragt sind (oft im englischsprachigen Ausland), und Austauschplätze, für die sich nur wenige Studierende bewerben. Diese Bewerberlage kann sich aber von Jahr zu Jahr verändern.
Wir raten Ihnen daher, sich nicht zu sehr verunsichern zu lassen und sich einfach auf die Austauschplätze zu bewerben, die Sie interessieren; etwas Glück ist immer dabei. Wenn Sie hinsichtlich Gasthochschule und Zielland flexibel sind, bietet die FAU gute Chancen, einen Austauschplatz zu erhalten.
Sie haben immer auch die Möglichkeit, sich einen Studienaufenthalt im Ausland auf eigene Faust zu organisieren, unabhängig von den Partnerschaften der FAU. Sie absolvieren Ihren Auslandsaufenthalt dann als so genannter Free Mover.
Der organisatorische Aufwand bei einem Aufenthalt als Free Mover ist höher als bei der Teilnahme an einem Austauschprogramm der FAU, insbesondere weil ein solcher Aufenthalt mit einem größeren Rechercheaufwand verbunden ist. Vorteil ist, dass Sie als Free Mover an Universitäten studieren können, die keine Partneruniversitäten der FAU sind.
Eine Herausforderung für Free Mover sind oft auch die in einigen Zielländern anfallenden Studiengebühren. Bei einem Studienaufenthalt als Free Mover werden die Studiengebühren nicht erlassen, sondern müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Sie sollten daher frühzeitig über die Frage der Finanzierung Ihres Aufenthaltes nachdenken.