Apostille beantragen
Falls Sie einen Aufenthalt im Ausland planen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie für Ihre Abschlussurkunden und -zeugnisse eine Apostille oder eine Legalisation benötigen.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Urkunden und Dokumenten
- Für die Anerkennung Ihrer Urkunden/Dokumente für Studium oder Berufstätigkeit im Ausland benötigen Sie grundsätzlich eine Legalisation oder eine Apostille.
- Eine Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. Seit 1961 ersetzt die Apostille innerhalb der Vertragsstaaten der Haager Konvention die Legalisierung von öffentlichen Urkunden.
- Eine Apostille erteilt eine dazu bestimmte deutsche Behörde. Im Falle von Urkunden/Dokumenten der FAU ist dies die Regierung von Mittelfranken in Ansbach.
Bitte beachten Sie
- Es können ausschließlich von der FAU ausgestellte Dokumente bei uns vorbeglaubigt werden.
- Für Zeugnisse oder Urkunden über Staatsexamensabschlüsse wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde (z. B. an die Regierung von Oberbayern oder das zuständige Staatsministerium).
- Eine (durch die Prüfungsämter der FAU oder andere Behörden) beglaubigte Kopie ersetzt keine Vorbeglaubigung für/oder eine Apostille.
- Die Bearbeitungsdauer für die Vorbeglaubigung und Ausstellung einer Apostille beträgt insgesamt etwa vier Wochen.
Ablauf und Kosten
Bitte planen Sie insgesamt etwa vier Wochen Bearbeitungsdauer (inkl. Postlauf) mit ein und beantragen Sie die Apostille oder Legalisation unbedingt rechtzeitig!
Wir bitten Sie, Ihre Anträge zur Ausstellung von Vorbeglaubigungen ausschließlich postalisch zu stellen.
Da mit einer Apostille die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt wird, müssen Sie uns Ihre Dokumente zwingend im Original vorlegen. Wir können keine Kopien oder per Mail zugesandte Dokumente akzeptieren! Zusammen mit den Originaldokumenten legen Sie uns bitte noch den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vorbeglaubigung vor, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Bitte senden Sie Originaldokumente, Antrag und Ausweiskopien an:
Zentrale Universitätsverwaltung
Referat L 1 – Rechtsangelegenheiten und Qualitätsmanagement in Lehre und Studium
Postfach 3520
91023 Erlangen
Standardmäßig bringen wir die Vorbeglaubigung auf einer (vom Referat L1 angefertigten) Farbkopie an, um Ihre Originalurkunde für weitere Verwendung (weitere Auslandsaufenthalte etc.) unangetastet zu lassen. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt die Vorbeglaubigung auf Ihrem Originaldokument. Dies muss auf dem Antrag explizit vermerkt werden.
Weitere Informationen
Um eine etwaige weitere Bearbeitung (z. B. Bundesverwaltungsamt Köln oder ein Übersetzungsbüro) müssen Sie sich selbst bemühen und auch hier ggf. anfallende Kosten übernehmen.
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Website der Regierung von Mittelfranken oder auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen im Referat L1
Sandra Emrich
L 1 Rechtsangelegenheiten und Qualitätsmanagement in Lehre und Studium