Bewerbung und Zulassung
Zugang zum Studium
Wenn Sie über ein Austausch- oder Stipendienprogramm an die FAU kommen möchten, so müssen Sie rechtzeitig vor dem beabsichtigten Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung beim Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU (RIA) stellen.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online. Der entsprechende Link wird Ihnen persönlich per E-Mail mitgeteilt, nachdem wir die Nominierung durch Ihre Heimatuniversität oder Ihren Stipendiengeber erhalten haben. Die Nominierung bedeutet nicht, dass automatisch eine Zulassung erteilt wird. Die Zulassung erfolgt erst nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Fachkoordinatoren der FAU.
Die Bewerbungsfristen an der FAU sind:
- 15. Mai für das folgende Wintersemester
- 15. November für das folgende Sommersemester
Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über ein bis zwei Jahre Studium im Heimatland („Transcript of Records“). Eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache ist vorzulegen, sofern das Zeugnis nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt ist
- Für Master-Studierende: Bachelor Zeugnis (soweit vorhanden)
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
- Bescheinigung der Deutsch- bzw. Englischkenntnisse, z.B. durch eine Sprach-Lehrkraft (Vorlage zum Download siehe unten) – das erforderliche Sprachniveau erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität
- Letter of Nomination der Heimatuniversität
Falls Sie zum Anfertigen einer Abschlussarbeit an die FAU kommen, das heißt keine Vorlesungen und Seminare besuchen, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der FAU beim Referat für Internationale Angelegenheiten einreichen. Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage „Betreuungszusage“.
Bewerbung und Zulassung | Dateigröße |
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Nachweis der Deutschkentnisse.pdf | 120 KB |
Evidence of English Language.pdf | 121 KB |
Betreuungszusage-Supervisors Confirmation.pdf | 320 KB |
Die Bewerberinnen und Bewerber werden so schnell wie möglich nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich benachrichtigt, ob sie eine Zulassung zum Studium an der FAU erhalten. Mit dem Zulassungsschreiben werden sie auch über das Einschreibeverfahren informiert. Das Zulassungsschreiben ist unbedingt aufzubewahren, da es sowohl für die Beantragung eines Visums als auch für die Immatrikulation vorgelegt werden muss. Eine Zulassung als Programm- oder Austauschstudierender kann nur für ein oder zwei Semester erteilt werden.
Die Zulassung erfolgt nur in dem Studienfach, in dem der Kooperationsvertrag mit Ihrer Heimatuniversität besteht. Austauschstudierende haben aber in aller Regel die Möglichkeit, Kurse in anderen Bereichen zu besuchen und Leistungen zu erbringen.