Losverfahren um Restplätze
Losverfahren um Restplätze
Sofern nach Zulassung aller regulären Bewerber bei dezentralen NC-Fächern noch Plätze frei sind, werden diese nach dem Zufallsprinzip verlost. Hierbei muss unterschieden werden zwischen zulassungsbeschränkten Studienfächern, die im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) vergeben werden, und solchen, für die eine Bewerbung direkt an der FAU ausreicht. In unserer Kurzübersicht über alle grundständigen Studiengänge an der FAU sind die jeweiligen Studiengänge mit „DoSV/Uni-NC“ oder „Uni-NC“ bezeichnet.
Derzeit steht noch nicht fest, ob und welche Studiengänge zum Wintersemester 2024/25 an der FAU noch über freie Studienplätze verfügen werden.
Ablauf des Losverfahrens
Für dezentrale NC-Fächer, die am DoSV-Verfahren teilnehmen („DoSV/Uni-NC“), gilt: Bewerberinnen und Bewerber, die sich fristgerecht beworben haben und eine Ablehnung erhalten haben, bekommen automatisch eine E-Mail mit der Frage, ob sie am Koordinierten Nachrückverfahren (entspricht Losverfahren im DoSV) teilnehmen möchten. Neubewerbungen für das Koordinierte Nachrückverfahren erfolgen ausschließlich über das DoSV-Portal. Das Koordinierte Nachrücken endet voraussichtlich am 30. September 2024.
Für dezentrale NC-Fächer, die nicht am DoSV-Verfahren teilnehmen („Uni-NC“), könnte es ggf. zum Wintersemester 2024/25 ein Losverfahren über das Bewerbungsportal Campo geben.
Studienplatzbörse
Auch abseits des Koordinierten Nachrückverfahrens und des universitären Losverfahrens könnten ggf. noch freie Studienplätze über die Studienplatzbörse des Hochschulkompass veröffentlicht werden.
Informationen zum Losverfahren für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin etc.) finden Sie auf unserer Seite zum bundesweiten Auswahlverfahren.