Fach- und Hochschulwechsel
Hochschulwechsel, Studienortwechsel
Für einen Fach- und Hochschulwechsel müssen Sie die genauen Bedingungen immer mit der aufnehmenden Hochschule klären. Die besten Zeiten hierfür sind der Juni für das folgende Wintersemester und der Dezember für das folgende Sommersemester. Wichtige Themen wären dabei
- Jahresturnus, Semestergliederung
- Zulassungsbeschränkungen, Anmeldung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Anrechnung der Studienleistungen
- Studienkosten, Wohnen
Gerade bei den Bachelor-/Master-Studiengängen, die ja die Vergleichbarkeit und damit auch die Mobilität innerhalb Europas verbessern sollten, divergieren Studienverläufe und Detailvorschriften immer mehr. Aus diesem Grund ist ein Hochschulwechsel während des Bachelor-Studiums nur schwer möglich.
Ein idealer Zeitpunkt zum Wechsel des Hochschulortes wäre hier wohl beim Wechsel vom bestandenen Bachelorexamen zu einem weiterführenden Masterstudium zu sehen. Wichtig ist auch, ob Ihre Zielhochschule im Wunschfach eine Jahresgliederung hat. In solchen Fällen können Sie nur wechseln, wenn Ihre Fachsemesterzahl synchron zum Angebot an der Wunschhochschule ist. Wenn Sie sich in einem ungeraden Fachsemester befinden, derweil Ihre Zielhochschule zu dem Zeitpunkt nur gerade Semesterzahlen offeriert, gibt es Probleme. Die Lösung wäre hier beispielsweise ein Urlaubssemester, mit dem man sich entsprechend eintakten kann.
Bei alledem gilt an der FAU die eiserne Regel: Wir nehmen niemanden auf, wenn die Regelstudienzeit beim Wechsel um mehr als zwei Semester überschritten ist.
Gibt es keinen NC, besteht der Hochschulwechsel meist „nur“ aus der Exmatrikulation bei der bisherigen Hochschule und der anschließenden Immatrikulation an der neuen Universität. Was dabei genau und bis wann zu tun ist, erklärt die Webseite zu zulassungsfreien Fächern. Ob es in Ihrem Wunschfach nun einen NC gibt oder nicht, sehen Sie im Bereich Zugang zum Studium. Bei Fächern mit NC in den höheren Semestern muss man sich vor Ablauf der Ausschlussfristen anmelden.
An der FAU gilt: Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Sofern dann Studienplätze frei werden, vergibt die Universität diese Plätze in der folgenden Reihenfolge, wobei innerhalb der drei Gruppen der Zufall über die Zulassungschancen entscheidet:
- Bewerberinnen und Bewerber, die an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, ihr Studium aufgrund eines Dienstes unterbrochen haben und dieses nun wieder fortsetzen wollen,
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind (Höherstuflerinnen und Höherstufler),
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
- alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber.
Da sowohl die Zahl der frei werdenden Plätze als auch die Zahl der Bewerbungen von Semester zu Semester sehr stark schwankt, kann man seine Zulassungschance zum höheren Fachsemester nur durch eine Bewerbung ausloten.
Streuen Sie Ihre Bewerbungen flächendeckend. Ihre Chancen sind studienortabhängig. Bewerben Sie sich daher gleichzeitig an möglichst vielen Universitäten. Günstig sind dabei immer peripher gelegene Hochschulorte mit möglichst großen Studienplatzkapazitäten, die möglichst wenig attraktiv sein sollten und somit kaum Hochschulortwechselbewerber haben sollten.
Sonderfall „Praktisches Jahr“ im Medizinstudium
Die Bewerbung um einen Klinikplatz im praktischen Jahr (PJ) erfolgt auf gesondertem Antrag. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der medizinischen Fakultät.
Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise der Bachelor of Arts an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder die Lehramtsstudiengänge. Wer hier von einer Universität außerhalb Bayerns an die FAU wechseln möchte, sollte prüfen, ob die bisherige Fächerverbindung bei uns überhaupt existiert.
Zudem gibt es in den jeweiligen Prüfungsordnungen teilweise sehr genaue Vorstellungen über das Ausmaß der nachzuweisenden Sprachkenntnisse. Vornehmlich Latein könnte in einem solchen Fall zu einem größeren Hindernis werden. Einzelheiten über mögliche Kombinationen für Lehrämter und den Bachelor of Arts (Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie) finden Sie an den einzelnen Fächern in unserer Studiengangsdatenbank.
Nicht jede Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Zugang an jede Hochschule. So kann man an der FAU mit der Fachhochschulreife (FOS/BOS 12) allein nicht studieren. Für Meisterinnen und Meister und qualifizierte Berufstätige ist der Hochschulzugang unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich.
Falls Sie Ihre Bildungsnachweise im Ausland erworben haben, muss vor der Immatrikulation deren Gleichwertigkeit mit deutschen Reifezeugnissen geprüft werden. Für die meisten Länder ist eine erste Einschätzung über die öffentlich zugängliche Datenbank „Anabin“ unter dem Stichwort „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ möglich.
Die Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Universität kann vermutlich einfach auf dem Postweg erfolgen. Schneller geht es, wenn Sie die Exmatrikulation persönlich durchführen oder eine andere Person mit Vollmacht bei der alten Uni vorbeischicken. In jedem Fall sollten Sie als Exmatrikulationsgrund angeben, dass Sie zum nächsten Semester an eine andere Universität wechseln und deshalb zum Ende des laufenden Semesters (also 30. September im Sommersemester beziehungsweise 31. März im Wintersemester) exmatrikuliert werden möchten.
Vor einem Hochschulwechsel sollte man sich vergewissern, ob die bisherigen Studienleistungen anerkannt werden. Vor allem in den neuen Studienstrukturen ist das sehr wichtig, um nicht nach dem Wechsel eine böse Überraschung zu erleben. Ein Anhaltspunkt zur Beantwortung der Anrechnungsfrage ergibt sich aus den Studienplänen der Zielhochschule.
Vergleichen Sie die Angaben dort mit Ihren bisherigen Studienverläufen und stellen Sie so die Schnittmenge fest zu dem, was Sie schon erfolgreich hinter sich gebracht haben. Eine erste informelle Auskunft über die Gleichwertigkeit und Anrechnung der bisherigen Studienleistungen geben die Lehrenden, die an Ihrer Wunschhochschule die Fachberatung in Ihrem Studiengang wahrnehmen.
Für die FAU finden Sie die Angaben zur Studienfachberatung in der Studiengangsdatenbank und in den Informationsblättern der Zentralen Studienberatung. Für die Anrechnung der Studienleistungen sind die Prüfungsämter der betreffenden Studienfächer zuständig, in die Sie hinüberwechseln möchten. Diese Prüfungsämter finden sich entweder in der Verwaltung der Hochschulen oder sind als Landesprüfungsamt bei einem Ministerium angesiedelt. Für weitere Auskünfte über Anrechnungen wenden Sie sich am besten an die Studienberatung des jeweiligen Studiengangs.