Prüfungsamt – Medizinische Fakultät
Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät
Anmeldetermine für Modulprüfungen für Bachelor/Master sowie Scheine Medizin/Zahnmedizin
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Wintersemester 2024/2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 18. November (0.01 Uhr) bis 8. Dezember 2024 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters (ggf. Abweichungen für Staatsexamensstudiengänge)
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche.
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: (voraussichtlich) 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters (ggf. Abweichungen für Staatsexamensstudiengänge)
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche.
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo”.
Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Anmeldetermine und Prüfungstermine (Staatsexamen)
Anmeldetermine
Erster Abschnitt (M1n)
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M1 (PDF-Datei oder Word-Datei) können vom 27. November 2024 bis 10. Januar 2025 per Post zugesandt oder in den zentralen Briefkasten der Universität am Schloss oder an der Halbmondstrasse 3 eingeworfen werden. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise: Merkblatt Anmeldung M1n Frühjahr 2025 / Wichtige Hinweise zur Zulassung und Postzustellung
Zweiter und Dritter Abschnitt (M2 und M3)
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M2 und M3 (Antrag für M2 oder Antrag für M3) können per Post zugesandt oder in den zentralen Briefkasten der Universität am Schloss oder an der Halbmondstrasse 3 eingeworfen werden werden.
Anmeldezeitraum M2: 2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025
Anmeldezeitraum M 3: 9. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025
Die Anmeldeunterlagen (siehe unten „Hinweise und Formulare“) können ab sofort bis 22. November 2024 per Post zugesandt oder in den zentralen Briefkasten der Universität am Schloss eingeworfen werden. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise: Merkblatt Anmeldung / Hinweise Zulassung und Postzustellung
Bitte beachten Sie die entsprechenden Übergangsregelungen in der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung hinsichtlich der Fristen, zu denen die Prüfungen nach der alten Approbationsordnung (bei Studienbeginn vor WS 21/22) noch abgelegt werden können.
Der Antrag auf Zulassung zum Ersten und Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (siehe unter „Hinweise und Formulare“) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen bis spätestens 10. Januar 2025 im Prüfungsamt eingehen (§ 21 Nr. 1, 2 und 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 und 3, sowie §20 Abs. 1 ZApprO). Die Unterlagen können per Post zugesandt oder in den zentralen Briefkasten der Universität am Schloss eingeworfen werden. Für den rechtzeitigen Eingang des Zulassungsantrages sind Sie selbst verantwortlich. Nach diesem Termin eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung zu Modul 6.1 (Teil der staatlichen Prüfung zur Hebamme laut HebStPrV) erfolgt auf Campo während des allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraums.
Prüfungstermine
- Erster Abschnitt (M1n)
schriftlich: 11. und 12. März 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
mündlich: 20. bis 26. März 2025 - Zweiter Abschnitt (M2)
schriftlich: 8. und 9. April 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben - Dritter Abschnitt (M3)
mündlich: Mai/Juni 2025
- Zahnärztliche Vorprüfung:
Außer-Haus-Fächer: 17. bis 19 März 2025
Zahnersatzkunde: 26. März bis 3. April 2025 - Staatsexamen:vorausichtlich ab 7. Februar 2025
- Erster Abschnitt (Z1) Frühjahr 2025: 17. März bis 08. April 2025 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
- Zweiter Abschnitt (Z2) Frühjahr 2025: 24. März bis 04. April 2025 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Merkblättern!
Die Prüfungen des Moduls 6.1 finden am 16.09. bzw. 26.09.2024 statt.
Hinweise und Formulare
Erster Abschnitt nach der ÄAppO/M1
Unterlagen zum Antrag:
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt. Fassung – M1 neu
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt.-engl. Fassung – M1 neu
- Bescheinigungen über eine im Sanitätsdienst der Bundeswehr ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit – M1 neu
Hinweise:
Zweiter Abschnitt nach der ÄAppO/M2 (nur schriftlich)
Unterlagen zum Antrag:
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsche Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-englische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-französische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-spanische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-italienische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-portugiesische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-türkische Ausführung
Dritter Abschnitt nach der ÄAppO/M3 (nur mündlich)
- Antrag auf Zulassung zu M3 neu (mündlich)
- Äquivalenzbescheinigung, deutsch-englische Ausführung
- vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsche Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-englische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-französische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-italienische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-spanische Ausführung
- Bescheinigung über die Praktische Ausbildung, deutsch-griechische Ausführung
- Äquivalenzliste – Klinik M2 neu
- Liste der Lehrkrankenhäuser im Ausland (Münster):
(Bitte bei „Luxemburg“ und „Meran“ im Prüfungsamt nachfragen)
Für diese Kliniken werden von der Universität Bern entsprechende Äquivalenzbescheinigungen ausgestellt.
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt ist bei der Regierung von Unterfranken erhältlich und wird auch mit der Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung versandt.
- Antrag auf Zulassung Z1
- Antrag auf Zulassung Z2
- Merkblatt zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1)
- Merkblatt zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2)
- Bescheinigung Pflegedienst
- Beiblatt Pflegedienst
Informationen zum Studium nach der neuen Approbationsordnung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Medizinischen Fakultät. Ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.
Formblätter für die Famulatur werden auf StudOn bereitgestellt.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 3 Abs. 3 BÄO). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet ganzjährig statt. Spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung (vgl. § 37 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO).
Die Kenntnisprüfung kann auch an einem Lehrkrankenhaus der Universität stattfinden. Gleichzeitig werden die Prüfungsunterlagen an die die Prüfung durchführende Einrichtung versandt. Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bei Fragen können Sie sich unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de an uns wenden.
Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 6 bzw. Abs. 3 Satz 4 ZHG). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung.
Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.
- Krankmeldung bei Prüfungen (Human-/Zahnmedizin) / (Modulstudiengänge der MedFak) (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
- Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein (vertrauens-)ärztliches Attest
- Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte
Kontakt
Prüfungsamt FAU
Medizinischen Fakultät
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Studiengang Molekulare Medizin an Frau Dr. Simone Reiprich.
Kerstin Beck, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
Halbmondstraße 6
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-24833
- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Studiengang Logopädie an Frau Irmgard Pohl von der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie am UK Erlangen.
Kerstin Beck, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
Halbmondstraße 6
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- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
Kerstin Beck, VA
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Bitte kontaktieren Sie das Studiendekanat Medizin!
Angelika Frisch, VA
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Halbmondstraße 6
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- E-Mail: angelika.frisch@fau.de
Heike Hoffmann, VA
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- Telefon: +49 9131 85-24025
- E-Mail: heike.hoffmann@fau.de
Kerstin Beck, VA
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Halbmondstraße 6
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- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
Kerstin Beck, VA
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- Telefon: +49 9131 85-24833
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Bitte kontaktieren Sie den jeweiligen Dozenten!
Ingrid van der Heyd, VA
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Halbmondstraße 6
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- Telefon: +49 9131 85-24812
- E-Mail: zuv-pa-zahnmedizin@fau.de
Lukas Wolf, VA
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- Telefon: +49 9131 85-71385
- E-Mail: lukas.wl.wolf@fau.de