Christian von Glück
Christian von Glück (1755–1831)
Nach Beendigung seines Rechtsstudiums in Halle kam Christian von Glück 1784 als Professor der Rechtswissenschaft nach Erlangen. In seiner Wirkungszeit an der Friedrich-Alexander-Universität widmete er sich vornehmlich der Erläuterung der Pandekten, den wichtigsten überlieferten Teilen des römischen Rechts. Die Pandektenwissenschaft schaffte die Voraussetzung für die Ausformulierung des BGB.
Bildnachweis: Universitätsarchiv Erlangen-Nürnberg