Viertversuch: Änderungen bei den Prüfungen ab dem Wintersemester
Keine Pflichtanmeldung bei Wiederholungsprüfungen und ein Viertversuch nach drei nicht bestandenen Prüfungen: Studierende des Referats für Lehre und Studium der Stuve hatten diese Ideen vor eineinhalb Jahren eingebracht, seitdem wurden sie innerhalb der FAU diskutiert und jetzt im Senat beschlossen.
„Die Studierenden haben ihr Anliegen in einer sehr konstruktiven Art und Weise vertreten und sich gleichzeitig dabei auf einen Kompromiss eingelassen“, so Vizepräsidentin Education, Prof. Dr. Andrea Bréard. Denn die eigentliche Forderung der Studierendenvertretung ging wesentlich weiter.
„Ich bin sehr dankbar für die Debattenkultur an unserer FAU und dafür, dass sich Studierende und Lehrende der Uni-LuSt aufeinander zubewegt haben und jede Seite Zugeständnisse gemacht hat – für und im Sinne von unseren Studierenden! So stellen wir uns eine dialogische Weiterentwicklung der FAU vor“, sagt die Vizepräsidentin.
Die neuen Regelungen gelten ab dem Wintersemester 2024/2025 im Oktober. Was dann genau anders ist, lesen Sie in diesem Beitrag.
Informationen zur Abschaffung der Pflichtanmeldung und Viertversuch
Neu: Viertversuch bei Prüfungen
Für Prüfungen ab dem Wintersemester werden drei Wiederholungen möglich sein statt zwei. Ausgenommen sind Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) und Abschlussarbeiten. Und: Es kann für Praktika, Geländeseminare und Exkursionen eventuell noch Sonderregelungen geben.
Alle Infos gibt es auf der Prüfungsamt-Webseite.
Abgeschafft: Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen
Außerdem ist die Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen ab dem Wintersemester ersatzlos abgeschafft. Ab dem Wintersemester können sich Studierende aussuchen, wann sie eine durchgefallene Prüfung erneut absolvieren wollen und entsprechend selbständig über campo zu einer Wiederholungsprüfung anmelden.
Auch hier gibt es weitere Infos auf der Prüfungsamt-Webseite.
Leon Bernáth, Mitglied des Stuve-Referats für Lehre und Studium:
„Für uns Studis ist das Ergebnis eine klare Verbesserung der Studienbedingungen:
Es reduziert die psychische Belastung, die entsteht durch die Zwangsteilnahme an Prüfungen und die leistungsmindernde Angst vor endgültigem Nichtbestehen. Außerdem bietet es mehr Freiheit, den eigenen Studienverlauf individuell zu gestalten.Uns persönlich hat die Debatte gezeigt, dass wir als Studis an dieser Uni wirklich etwas erreichen können, wenn wir die entsprechende Arbeit investieren, Gespräche führen und Überzeugungsarbeit leisten. Wir sind den Verantwortlichen für die konstruktive Zusammenarbeit sehr dankbar und hoffen, diese in Zukunft fortsetzen zu können.“
Ansprechpersonen:
Referat für Lehre und Studium
stuve-lust@fau.de
https://stuve.fau.de/refs-aks-2/lust/
(Engagement in der Gruppe immer erwünscht!)
Vizepräsidentin Education
Prof. Dr. Andrea Bréard
andrea.breard@fau.de
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