Hochschulwahlen: vom 24. April bis 7. Mai Wahlvorschläge einreichen
Bis zum 7. Mai Wahlvorschläge für die einzelnen Gremien einreichen: Jetzt informieren!
Die nächsten Hochschulwahlen stehen an! Im Juni können die Studierenden der FAU ihre Vertretung in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Studentischen Konvent wählen. Mit ihrer Stimme entscheiden sie außerdem, wer sie im Senat, in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie vertritt.
Warum soll ich wählen?
Die Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung ermöglicht es FAU-Mitgliedern, an wesentlichen Entscheidungen zur universitären Struktur und Organisation sowie zur Gestaltung von Lehre und Forschung mitzuwirken.
In der studentischen Selbstverwaltung formulieren Studierende ihre Ziele und treffen Entscheidungen, die sie in den Fakultätsräten und im Senat weiterverfolgen. Die Amtszeit der gewählten Studierenden beginnt am 1. Oktober und dauert ein Jahr.
Parallel zu den Hochschulwahlen findet wieder die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin beziehungsweise einen Sprecher und eine Stellvertretung wählen. Die Gewählten bilden dann den Promovierendenkonvent.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Zukunft unserer FAU aktiv mitzugestalten.
„Bringen Sie sich ein und nutzen Sie die Möglichkeit, die Zukunft unserer FAU aktiv mitzugestalten“, ermutigt der Präsident der FAU Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger. Wahlvorschläge für die einzelnen Gremien können noch bis zum 7. Mai, 16 Uhr beim Wahlamt der FAU (Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Zimmer-Nr. 2.027/2.029) eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind auf der Webseite des Wahlamts hinterlegt.
Wählen war noch nie einfacher!
Ab Ende April können die Wahlbenachrichtigungen über das Wahlportal online-wahlen.fau.de abgerufen werden. Während der Wahlfrist vom 12. Juni bis zum 19. Juni wird dort auch der Link zum elektronischen Abstimmungsraum eingeblendet. Für die Nutzung des Wahlportals ist eine vollständig aktivierte FAU-IdM-Kennung notwendig. Wahlberechtigte ohne vollständig aktivierten IdM-Account erhalten die Wahlbenachrichtigung daher per Post und sollten bis spätestens 22. Mai 2024 einen IdM-Account über das Portal idm.fau.de beantragen und vollständig aktivieren.
Noch Fragen?
Alle Informationen rund um die Hochschulwahlen und die Arbeit der zu wählenden Gremien finden sich auf der Webseite des Wahlamts, auf den Seiten der Studierendenvertretung stuve.fau.de/wahlen, sowie auf den Seiten des Promovierendenkonvents blogs.fau.de/proko. Detaillierte Informationen zu den zugelassenen Wahlvorschlägen finden Sie auf den genannten Seiten ab Ende Mai.
Kontakt:
Wahlamt, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Zimmer-Nr. 2.027/2.029
Christian Bartels, Tel.: 09131/85-24500
Carolin Bautz, Tel.: 09131/85-25805
Sonja Vaask, Tel.: 09131/85-25826