Nur noch bis 30. September: 200 Euro Einmalzahlung beantragen
Energiepreispauschale für Studierende
Noch bis zum 30. September können Studierende die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Das gilt für alle Studierenden, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und an diesem Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.
Den Online-Antrag müssen Studierende bis spätestens 30. September 2023 einreichen.
Die Energiepreispauschale beantragen Sie in drei Schritten
Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich.
Es gibt zwei Varianten des BundID-Nutzerkontos:
- mit hohem Vertrauensniveau (= 1. Variante): Die Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat. Für die Beantragung ist hier nur der Zugangscode erforderlich, den Sie über Schritt 2 erhalten.
- mit niedrigem Vertrauensniveau (= 2. Variante): Die Registrierung erfolgt hier mit Benutzername und Passwort. Für die Beantragung sind hier sowohl der Zugangscode als auch die ergänzende PIN erforderlich, die Sie über Schritt 2 erhalten.
Wir haben eine Gesamtliste von allen zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikulierten, grundsätzlich berechtigten Studierenden aufbereitet und einmalig sowie verschlüsselt an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) als zuständige zentrale Stelle übermittelt.
Erst mit Freigabe durch das StMWK dürfen wir unseren Studierenden die zur Antragsstellung beim zentralen Web-Portal erforderlichen individuellen Legitimationsdaten in Campo bereitstellen, was am 15. März 2023 der Fall sein wird. Hierfür müssen Sie sich zunächst in Campo einloggen. Der erforderliche Zugangscode wird über ein Portlet direkt auf Ihrer Startseite bereitgestellt. Die gegebenenfalls ergänzend benötigte PIN (persönliche Identifikationsnummer) können Sie sich bei Bedarf ebenfalls im Portlet anzeigen lassen.
Je nachdem, für welche der beiden oben beschriebenen Varianten des BundID-Nutzerkontos Sie sich in Schritt 1 entschieden haben, benötigen Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung beim zentralen Web-Portal entweder
- nur den Zugangscode (1. Variante) oder
- den Zugangscode mit PIN (2. Variante).
In Ihrem Campo-Portal sieht das so aus:
Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über das zentrale Web-Portal www.einmalzahlung200.de.
- Direkt zum Antragsformular
- Anleitung zum Antrag
Eine Antragsstellung auf einem anderen Weg ist ausgeschlossen und maximal bis zum 30. September 2023 möglich (Ausschlussfrist).
Die Info-Hotline „Einmalzahlung200.de“ erreichen Sie über das zentrale Web-Portal.
Bekommen auch ehemalige Studierende die Einmalzahlung?
Auch ehemalige Studierende, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 noch immatrikuliert waren, sind grundsätzlich antragsberechtigt, auch wenn sie jetzt bereits exmatrikuliert worden sind (zum Beispiel mit Wirkung zum Ende des laufenden Wintersemesters 2022/23, am 31. März 2023). Sie haben weiterhin Zugang zu Campo und zum Portlet. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Exmatrikulation die lokale Anmeldung bei campo verwendet werden muss, da Single Sign-On (SSO) dann nicht mehr möglich ist.
Weitere Informationen und wichtige Fragen
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte den zentralen FAQs zur Einmalzahlung für Studierende sowie denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.