Hochschulwahl: vom 27. April bis 10. Mai Wahlvorschläge einreichen
Wahlen für den Senat, Fakultätsrat, Berufungsrat, Studentischer Konvent und Fachschaftsvertretungen
Die nächste Hochschulwahl steht an! Im Juni können wahlberechtigte Studierende, Promovierende und Beschäftigte der FAU bei den elektronischen Hochschulwahlen über die Vertreterinnen und Vertreter ihrer Mitgliedergruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie abstimmen. Die Studierenden entscheiden mit ihrer Stimme außerdem, wer sie im Studentischen Konvent sowie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen vertritt.
Warum soll ich wählen?
„Ganz klar: Mitgestaltung!“ ermutigt Kanzler Christian Zens. „Die Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung ermöglicht es FAU-Mitgliedern, an wesentlichen Entscheidungen zur universitären Struktur und Organisation sowie zur Gestaltung von Lehre und Forschung mitzuwirken, also die Zukunft unserer FAU aktiv mitzugestalten.“
In der studentischen Selbstverwaltung formulieren Studierende ihre Ziele und treffen Entscheidungen, die sie in den Fakultätsräten und im Senat weiterverfolgen. Die Amtszeit der gewählten Studierenden beginnt am 1. Oktober und dauert ein Jahr, die Amtszeit der anderen Gewählten dauert zwei Jahre.
Parallel zu den allgemeinen Hochschulwahlen findet wieder die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin beziehungsweise einen Sprecher und eine Stellvertretung wählen. Die Gewählten bilden dann den Promovierendenkonvent.
Wahlvorschläge bis zum 10. Mai einreichen
Wahlvorschläge für die einzelnen Gremien können ab 27. April bis zum 10. Mai, 16 Uhr beim Wahlamt der FAU (Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Raum 2.027/2.029) eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind auf der Webseite des Wahlamts hinterlegt.
Elektronische Wahl
Während der Hochschulwahl vom 20. Juni bis zum 27. Juni, 9 Uhr ist der Zugang zum elektronischen Abstimmungsraum über das Wahlportal online-wahlen.fau.de freigeschaltet.
Für die Nutzung des Wahlportals ist eine vollständig aktivierte FAU-IdM-Kennung notwendig. „Sollten Sie bisher über keine vollständig aktivierte IdM-Kennung verfügen, beantragen und aktivieren Sie diese über das Portal https://idm.fau.de/ bereits jetzt bis spätestens 30. Mai, um ihre Stimme elektronisch abgeben zu können“, rät Carolin Bautz vom Wahlamt.
Alternativ können für die Hochschulwahlen Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen können ab Ende April ebenfalls über das Wahlportal abgerufen werden, Personen ohne vollständig aktivierten IdM-Zugang erhalten die Wahlbenachrichtigung per Post.
Noch Fragen?
Alle Informationen rund um die Hochschulwahlen und die Arbeit der zu wählenden Gremien finden sich auf der Webseite des Wahlamts, auf den Seiten der Studierendenvertretung stuve.fau.de/wahlen, sowie auf den Seiten des Promovierendenkonvents blogs.fau.de/proko.
Detaillierte Informationen zu den zugelassenen Wahlvorschlägen finden Sie auf den genannten Seiten ab Anfang Juni
Kontakt
Wahlamt der FAU
Wahlamt, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen
Christian Bartels, Tel.: 09131/85-24500 oder 0174/4814940
Carolin Bautz, Tel.: 09131/85-25805 oder 0162/2037183
Sonja Vaask, Tel.: 09131/85-25826 oder 0174/5808781