Studierende: Bis 4. Juli, 9 Uhr, wählen!
Weil andere entscheiden, wenn Sie nicht wählen: Geben Sie bis zum 4. Juli, 9 Uhr, Ihre Stimme zur Hochschulwahl ab – ohne Anstehen, online über das FAU-Wahlportal.
Die Beteiligung der Studierenden in den Gremien der universitären Selbstverwaltung ist sehr wichtig! Für ein starkes Mandat und eine wirksame Vertretung Ihrer Interessen ist nicht allein aktives Engagement entscheidend, sondern auch der sichtbare Rückhalt der Gewählten in der Studierendenschaft. Mit Ihrer Beteiligung an der Wahl können Sie diesen Rückhalt zum Ausdruck bringen.
Vom 27. Juni, 9 Uhr bis zum 4. Juli, 9 Uhr finden an der FAU Hochschulwahlen statt – seit letztem Jahr wird elektronisch gewählt.
Wer steht zur Wahl?
Dieses Jahr wählen die Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten, im Studentischen Konvent und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Die Studierenden entscheiden mit ihrer Wahl außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen vertreten wird.
Zeitgleich zu den allgemeinen Hochschulwahlen findet auch die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin oder einen Sprecher wählen.
Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Hochschulwahlen und die Promovierendenwahl wurden bereits bekanntgemacht und sind auf der Webseite des Wahlamts einsehbar.
Elektronische Wahl
Wahlberechtigt sind alle Studierenden und Promovierenden, die zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses am 30. Mai im Wählerverzeichnis eingetragen waren. Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung bereits über das FAU Wahlportal bzw. in schriftlicher Form erhalten.
Während der Wahlfrist vom 27. Juni, 9 Uhr, bis zum 4. Juli, 9 Uhr, ist der Zugang zum elektronischen Abstimmungsraum über das FAU Wahlportal freigeschaltet. Die Authentifizierung und Anzeige der persönlichen Stimmzettel erfolgt dort nach dem Login mit der IdM-Kennung und dem IdM-Passwort.
Auf der Webseite des Wahlamts und im FAU Wahlportal finden Sie bei Bedarf ausführliche Informationen zum Ablauf der elektronischen Stimmabgabe. Zur größtmöglichen Verständlichkeit insbesondere für die internationalen Wahlberechtigten werden sowohl die Informationen als auch die elektronische Wahl in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt.
Wie soll ich mich entscheiden?
Auf der Webseite des Wahlamts, auf den Seiten der Studierendenvertretung, sowie auf den Seiten des Promovierendenkonvents können Sie sich über die kandidierenden Personen und Gruppen sowie über die Zusammensetzung und die Aufgaben der gewählten Organe informieren.
Die Stuve stellt auf Ihren Seiten außerdem kurze Videos der antretenden Listen zur Verfügung. Oder Sie verschaffen sich unter hochschulwahlkompass.de (ein dem Wahl-O-Mat entlehnter Test) mit ein paar Klicks einen Überblick über die Programme und Ziele der einzelnen Listen bzw. Hochschulgruppen für die Wahl des Studentischen Konvents.
Hochschulwahlkompass
Wer kennt den Wahl-O-Mat? So einen Test gibt es auch für die Hochschulwahl.
Wie geht es nach der Wahl weiter?
Nach der Auszählung werden auf der Webseite des Wahlamts die Ergebnisse und die Wahlbeteiligung in den einzelnen Gremien eingestellt. Die Amtszeiten der neu gewählten Mitglieder in den Fakultätsräten, in den Fachschaftsvertretungen, im Studentischen Konvent, in den Berufungsrat für den Fachbereich Theologie sowie im Konvent der Promovierenden beginnen am 1. Oktober und dauern 1 Jahr.
Bereits am 22. Juli finden die konstituierenden Sitzungen des Studentischen Konvents und des Konvents der Promovierenden statt. Hier werden die Konventsvorsitzenden, die Senatsmitglieder und weitere Mitglieder in die ständigen Kommissionen der FAU gewählt.
Kontakt:
Wahlamt
hochschulwahlen@fau.de
wahlen.fau.de
Schlossplatz 4, 91054 Erlangen
Christian Bartels 09131/85-24500, 0174/4814940
Sonja Vaask 09131/85-25826, 0174/5808781