Ehrendoktorwürde für FAU-Altkanzler Thomas A. H. Schöck
Der Fachbereich Rechtswissenschaft feiert mit Festakt
Bereits im April 2020 wurde FAU-Altkanzler Thomas A. H. Schöck die Ehrendoktorwürde verliehen und die Original-Urkunde ausgehändigt. Die feierliche Verleihung musste allerdings pandemiebedingt abgesagt werden. Nun wurde sie nachgeholt.
Im Rahmen einer Festveranstaltung übergaben FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger und Prof. Dr. Jochen Hoffmann, Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, am 6. Mai die Urkunde an Thomas A. H. Schöck.
Die Festrede hielt Prof. Dr. Rolf Gröschner von der Universität Jena. Er sprach zum Thema „Dem Ganzen dienen: Richtschnur für den Öffentlichen Dienst einer Republik“. Gröschner wurde 1990 von der damaligen Juristischen Fakultät der FAU für das Fachgebiet Öffentliches Recht habilitiert.
Vita
Dr. Thomas A. H. Schöck gehört zu den erfahrensten Administratorinnen und Administratoren deutscher Hochschulen: Er arbeitete 1980 bis 1988 im bayerischen Finanzministerium und in der bayerischen Staatskanzlei. Von 1988 bis 2014 war er Kanzler der FAU. Zudem gehörte er bis 2017 dem Vorstand des von ihm mitgegründeten Zentrums für Wissenschaftsmanagement an. Von 2000 – 2003 war er Bundessprecher der Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten, leitete verschiedene Arbeitskreise der Universitätskanzler auf Bundesebene und gehörte verschiedenen internationalen Expertengremien im Bereich Hochschulmanagement an. Im Jahr 2021 verantwortete er als Stiftungsvorstand der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt die Umstrukturierung der Stiftung.
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