FAU führt für Präsenzbetrieb 2G-Regel ein
Ungeimpfte können weiterhin ordnungsgemäß studieren
Angesichts der aktuell besorgniserregenden Zustände in den Intensivstationen – gerade auch am Universitätsklinikum Erlangen – hat die FAU in Abstimmung mit Dekanen, Studiendekanaten und Studierendenvertretung beschlossen, für ihren Lehrbetrieb in Präsenz die 2G-Regel einzuführen. Demnach können künftig nur geimpfte oder genesene Personen an Präsenzveranstaltungen an der FAU teilnehmen. Dies soll nicht nur der Sicherheit der Studierenden und Lehrenden dienen, sondern auch einem neuerlichen Lockdown im Präsenzbetrieb der Universitäten und Hochschulen vorbeugen helfen.
2G gilt ab 15. November 2021 – mit einer Übergangsfrist bis zum 22. November: Die Lehrveranstaltungsräume (Hörsäle und Seminarräume) betreten dürfen nur Studierende und Lehrende mit 2G-Status (also geimpft oder genesen). Eine Ausnahme gilt für die Universitätsbibliothek, CIP-Pools, Lernräume und Selbstlernflächen.
Befindet sich unter den angemeldeten Studierenden einer Lehrveranstaltung eine Person, die nicht geimpft oder nicht genesen ist, sollen hybride Formate genutzt werden, so dass geimpfte Studierende weiterhin in Präsenz und Non-2G-Studierende weiterhin ordnungsgemäß studieren können. Sie können den Inhalten entweder per synchroner Übertragung oder aber auch über (ggfs. bereits vorhandene) Aufzeichnungen folgen. Nur dort, wo kein hybrides Format machbar ist, sollten Lehrenden zu einem kompletten Online-Format wechseln.
Für Praxisveranstaltungen (etwa im Bereich Musik und Sport) oder Laborübungen gilt nach wie vor 3G.