Auf der Flucht

Porträts Flüchtlinge
Porträts Flüchtlinge. (Collage: shutterstock.de/Mohammad Bash, kroomjai, Ali Sekeroglu, BalkansCat, Magsi, RAMAZAN NACAR, ehasdemir, Adriana Mahdalova)

Flucht und Menschenrechte

Seit 2015 gehören Debatten um Asylpolitik, Migration und Flucht zu den  Hauptthemen in Politik und Gesellschaft. Welche Erfolge gibt es in der Integrationspolitik? Wie sieht es rechtlich mit der Seenotrettung aus?

Zahlreiche Menschen sind weltweit unterwegs, um bewaffneten Konflikten, Verfolgung und schweren Menschenrechtsverletzungen zu entkommen. Bereits seit einigen Jahren rangieren Flucht und Migration ganz oben unter den Themen, die die Europäerinnen und Europäer laut Umfragen am meisten beschäftigen. In den Debatten auf allen politischen Ebenen und in den Medien ist die Aufmerksamkeit für diese Problematik ungebrochen hoch. Flucht, Flüchtlingsrechte und Flüchtlingspolitik stehen auch im Fokus eines Verbundprojekts, das am Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) der FAU auf Hochtouren läuft.

Für fünf Jahre arbeitet ein FAU-Team unter der Leitung von Prof. Dr. Petra Bendel, CHREN-Gründungsmitglied und dessen stellvertretende Vorsitzende, mit drei weiteren Partnerinstituten zu „Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer“ (FFVT). Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Vorhaben zielt ab auf die Stärkung einer interdisziplinären und vernetzten Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland.

Auf die Ohren

Am Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) haben sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der FAU aus unterschiedlichen Fakultäten und Disziplinen zusammengeschlossen, die zu regionalen, nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte forschen. Sie widmen sich aus interdisziplinärer Perspektive aktuellen Fragen der Theorie und Praxis der Menschenrechte. www.humanrights-centre.fau.de. Über aktuelle Themen rund um Menschenrechte diskutieren die Forscherinnen und Forscher in ihrem Podcast.

„Wir streben an, die internationale Sichtbarkeit der deutschen Flucht- und Flüchtlingsforschung in erheblichem Maße zu verbessern, gemeinsame Verbundforschung auf den Weg zu bringen, Studiengänge sowie ein Graduiertenkolleg anzustoßen sowie den Dialog zwischen Wissenschaft, Praxis, Medien und Politik zu fördern“, sagt Politikwissenschaftler und Projektmitarbeiter Dr. Lorenz Wiese. „Wir sehen unsere Aufgabe auch darin, den Entscheidungsträgerinnen und -trägern Räume zu bieten, in denen sie gemeinsam an Lösungsansätzen für eine der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit arbeiten können.“

„Die Brücke zwischen den weit auseinanderdriftenden Staateninteressen zu bauen und das humanitäre Desaster der europäischen Flüchtlingspolitik zu beheben, ist die Aufgabe des neuen Paktes – eine Herkulesaufgabe“

Ein erster großer Workshop brachte dafür im vergangenen Sommer unter dem Titel „Flucht, Governance und Menschenrechte“ mehr als 200 internationale Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks, Ministerien und Verbänden, vom Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) genauso wie Politikerinnen und Politiker aus Bundestag und Europaparlament virtuell zusammen. Gemeinsam nahmen sie Herausforderungen der globalen, europäischen und nationalen Ebene von Flucht, Regierungsführung und Menschenrechten in den Blick: Wohin führen die Globalen Pakte für Migration und Flüchtlinge? Was muss im europäischen Asylsystem passieren? Und was konnte die deutsche Ratspräsidentschaft, was kann der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Pakt für Migration ausrichten?

Prof. Petra Bendel beschäftigt sich dabei besonders mit der Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik. „Die Brücke zwischen den weit auseinanderdriftenden Staateninteressen zu bauen und das humanitäre Desaster der europäischen Flüchtlingspolitik zu beheben, ist die Aufgabe des neuen Paktes – eine Herkulesaufgabe“, konstatiert sie. „Selbstverständlich würde man sich wünschen, dass der Kommission ein Verhandlungserfolg zwischen den Staaten sowie zwischen Rat und Parlament gelänge. Dann käme wenigstens etwas Bewegung in die verhärteten Fronten. Dann wäre eine Rückkehr zu dem möglich, was im Kern zu regeln ist: dem Schutz der Flüchtlinge und der Steuerung einer bisher weitgehend unregulierten Migration.“

Völker wander(te)n nicht

Als im Sommer 2015 eine besonders große Anzahl Flüchtender nach Westeuropa, insbesondere Deutschland kam, waren Stimmen in der Öffentlichkeit zu hören, die von einer „Völkerwanderung“ sprachen. Dadurch entstanden missverständliche Assoziationen: An die von den „Hunnen“ ausgelösten Wanderungsbewegungen im Europa des 4. bis 6. Jahrhunderts, die den Untergang des Römischen Reiches herbeigeführt haben. So einfach, wie der Begriff „Völkerwanderung“ scheint, war der historische Prozess aber nicht. Die Menschen lebten in der Spätantike nicht in festgefügten, eng umgrenzten Nationalstaaten. Das ist eine Wunschvorstellung des 19. Jahrhunderts, die auf die Vergangenheit übertragen wurde. Die Menschen waren vielmehr in Bewegung, zumeist in Stammesverbänden, die nicht ethnisch homogen sein mussten. Ungewöhnlich war im 4. bis 6. Jahrhundert aber, wie massiv sich Goten und Vandalen, Angeln und Sachsen und andere Stammesverbände auf den Weg gemacht haben und wie divers sie zusammengesetzt waren. Es waren also auch nicht „Völker“, die unterwegs waren. Wieder ein Begriff der Neuzeit, der auf das Altertum übertra-gen wurde. Ein weiterer Grund, warum die historische Forschung von „Völkerwanderung“ nur in Anführungszeichen spricht und Vergleiche mit der Gegenwart nur sehr zurückhaltend anstellt.

Claus W. Schäfer

Zwei Welten

Eines ist Bendel besonders wichtig: „Wenn wir über Flucht und Menschenrechte sprechen, steht das immer in Verbindung mit dem Zugang zu Bildung, Gesundheit, zum Arbeitsmarkt oder zum Wohnen. Integration ist deshalb ein wichtiges Überthema, das uns auch in Erlangen besonders interessiert.“ Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen blickt sie dafür auf die verschiedenen politischen Ebenen und berät als Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, als Mitglied der Fachkommission „Integration“ der Bundesregierung und als Consultant für die Europäische Kommission auch politische Entscheidungsträgerinnen und -träger.

Insbesondere das Lokale ist für die Expertin dabei von Interesse. In einem Kooperationsprojekt mit der Universität Hildesheim hat Bendel beispielsweise die kommunale Integrationspolitik in 92 Kommunen in zwölf deutschen Bundesländern untersucht. Im Fokus der Studie „Zwei Welten? Integrationspolitik in Stadt und Land“ standen die Fragen, wie Kommunen strategisch auf die erhöhte Zuwanderung der Jahre 2015/2016 reagierten und wie nachhaltig die aufgebauten Strukturen sind.

Eines der zentralen Ergebnisse lautet: Anders als oft angenommen, ist die Größe der Kommune nicht für Integrationserfolge entscheidend. Vielmehr spielt unter anderem das persönliche Engagement von Schlüsselpersonen eine zentrale Rolle. Und: Die Fluchtmigration der Jahre 2015/2016 hat die Integrationspolitik in deutschen Städten, Landkreisen und Gemeinden nachhaltig verändert. In vielen Kommunen wurde in der Folge ein lokales Integrationsmanagement auf- oder eine bestehende Struktur ausgebaut. Gleichzeitig ist die Finanzierung integrationspolitischer Maßnahmen oft nicht gesichert, Kommunen sind bis heute stark von befristeten Projektgeldern, Bundes- oder Landesförderung abhängig. Zudem empfehlen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Bund und Ländern zu prüfen, ob Integration zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht werden sollte.

„Die Praxis sieht leider so aus, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten systematisch versuchen, ihre Schutzverantwortung auf Staaten in Nordafrika abzuwälzen und damit ihre seerechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen zu umgehen.“

Eine weitere Facette der europäischen Migrationspolitik nimmt Prof. Dr. Anuscheh Farahat in den Blick. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Prof. Dr. Nora Markard von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat sich die FAU-Professorin für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte im Rahmen einer Studie mit der Seenotrettung, sicheren Orten und dem Verhalten der Europäischen Union (EU) beschäftigt. Konkret beleuchtet die Wissenschaftlerin in der von der Heinrich-Böll-Stiftung European Union beauftragten Studie „Places of Safety in the Mediterranean: The EU’s Policy of Outsourcing Responsibility“ Fragen rund um die Seenotrettung von Geflüchteten auf dem Mittelmeer.

Dürfen diese nach internationalem und europäischem Recht in nordafrikanische Staaten gebracht werden? Kann von Ägypten, Algerien, Marokko, Libyen und Tunesien als sicheren Orten für gerettete Menschen gesprochen werden? Falls nein, dürfen Schiffe, die Flüchtende gerettet haben, angewiesen werden, diese in die nordafrikanischen Staaten zu bringen? Diesen und vielen weiteren Fragen geht Prof. Farahat im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach.

Ihr Ergebnis: „Die Praxis sieht leider so aus, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten systematisch versuchen, ihre Schutzverantwortung auf Staaten in Nordafrika abzuwälzen und damit ihre seerechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen zu umgehen. Diese sollen die Menschen gar nicht erst in Boote steigen lassen und sie im Zweifel zurückholen oder zurücknehmen.“ Für Farahat werden damit internationales Seerecht und Menschenrechte verletzt: „Diese schreiben vor, dass die Geretteten an einen sicheren Ort gebracht werden müssen. Flüchtlingen, die nach Libyen oder in andere nordafrikanische Staaten zurückgebracht werden, drohen dort aber oft willkürliche Haft unter menschenunwürdigen Bedingungen, schwere Misshandlungen, rechtswidrige Abschiebungen oder gar Folter und Tod. Das ist alles gut dokumentiert, von großen Nichtregierungsorganisationen ebenso wie von den Vereinten Nationen.“

Zentralinstitut für Regionenforschung

Am interdisziplinär und interregional angelegten Zentralinstitut für Regionenforschung (Center for Area Studies) der FAU laufen zahlreiche weitere Projekte, die sich mit den Themen Governance und Menschenrechte sowie Flucht und Gesundheit befassen, wie zum Beispiel das interdisziplinäre Projekt „Verbal Violence against Migrants in Institutions“ (VIOLIN). Hier legen die Forscherinnen und Forscher den Schwerpunkt auf verborgene Formen von Ausgrenzung und sprachlicher Gewalt im institutionellen Umfeld gegenüber Migrantinnen und Migranten. Im Rahmen des Projektes „Sprachliche Praktiken der Raumkonstruktion in einem transnationalen Kontext: Soziale Differenzierung und Agency in den ‚bateyes‘ der Dominikanischen Republik“, das 2021 beginnen wird, nehmen Prof. Dr. Silke Jansen (Romanische Sprachwissenschaft) und Dr. Stefan Kordel (Geografie) transnationale Mobilität im karibischen Raum in den Blick. Dabei stehen Prozesse der sozialen Ausgrenzung über sprachliche Praktiken im Vordergrund, aber auch der Erwerb und die Ausübung von „Agency“ von mobilen Personen.

Nach Ansicht von Farahat müssen die EU-Mitgliedstaaten deshalb umgehend damit aufhören, private Seenotretterinnen und -retter anzuweisen, gerettete Personen in Staaten zu bringen, in denen diese um ihr Leben fürchten und Angst vor Verfolgung und Ausbeutung haben müssen. Weiter lautet ihre Forderung auf Basis der Studienergebnisse: „Die EU-Mitgliedstaaten müssen es unterlassen, mit Regimen zu kooperieren, die für diese unmenschlichen Bedingungen verantwortlich sind, nur um ihre Schutzverantwortung loszuwerden. Stattdessen sind die EU-Staaten gefordert, sich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung zu stellen, in Not geratenen Menschen Schutz zu bieten und legale Zugangswege zum Schutz vor Verfolgung in der EU zu schaffen.“

Über den Autor

Michael Kniess arbeitet nach seinem Studium der Politikwissenschaft und Soziologie an der FAU und nach Abschluss eines journalistischen Volontariats als freier Journalist und Autor. Er schreibt unter anderem für heute.de, die Welt am Sonntag und die Nürnberger Zeitung.


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