Coronavirus: Universitäre Prüfungen abgesagt
- Alle universitären Prüfungen sind bis auf weiteres abgesagt. Update 18.03.2020 (16.30 Uhr): Auch die Durchführung der Prüfungen im 1. Staatsexamen im Lehramt wird ab sofort bis auf Weiteres ausgesetzt. Ebenso werden die für den 19. und 20. März 2020 terminierten mündlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen in der Humanmedizin (Physikum) ausgesetzt; die geplanten Prüfungen im Fach Pharmakologie (Teil des Staatsexamens Zahnmedizin) in der kommenden Woche (KW 13) finden ebenfalls nicht statt. (Update 19.03.2020 – 11:45 Uhr). Die Prüfungen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung sind abgesagt und finden nicht statt (Update 20.03.2020 – 11.40 Uhr).
- Die vom Freistaat verhängte Ausgangsbeschränkung gilt nicht für die Berufsausübung. Beschäftigte können erklären, dass sie beruflich unterwegs sind. (Update vom 20.3.20)
- Das Bayerische Staatsministerium für Pflege und Gesundheit hat ein Betretungsverbot für Universitäten verfügt. Alle Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist, dürfen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets Hochschulen in Bayern nicht betreten (18. März bis 19. April 2020). (Update vom 18.3.20)
- Veranstaltungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden sind abzusagen.
- Lehrveranstaltungen in Präsenzform sind bis auf weiteres abgesagt
- Bibliotheken und CIP-Pools sind zunächst bis zum 19. April für den Publikumsverkehr geschlossen. Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek
- Studienberatung, Stipendienstelle, Studierendenverwaltung und Prüfungsverwaltung sowie die Stabsstelle für Internationale Angelegenheiten sind für den Parteiverkehr bis zum 19. April geschlossen, aber per E-Mail und telefonisch weiterhin erreichbar.
- Beschäftigte, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder in Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, müssen zuhause bleiben – unabhängig von Symptomen.
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