Ohne Aufwand mehr Rente im Alter
FAU-Beschäftigte profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge
Der jährliche Brief der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – kurz VBL – ist vor allem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst interessant – denn er bedeutet mehr Rente im Alter. Worauf es ankommt, damit FAU-Beschäftigte von der betrieblichen Altersvorsorge später einmal profitieren, erklärt Elisabeth Busch, Leiterin des Referats P 4 – Servicestelle nichtwissenschaftliches Personal.
Die Vorteile im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst zu arbeiten, bringt viele Vorteile mit sich – zum Beispiel mehr Rente im Alter. Wissenschaftliches Personal oder Beschäftigte aus Verwaltung und Technik, die als Arbeitnehmer nach dem für den Bereich des Freistaats Bayern gültigen Tarifvertrag der Länder angestellt sind, werden zu Beginn des Arbeitsverhältnisses automatisch bei der VBL versichert. „Davon ausgenommen sind allerdings studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Praktikantinnen und Praktikanten, da hier besondere Regelungen gelten“, sagt Elisabeth Busch. Für alle anderen tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht sich jedoch durch die monatliche Zahlung geringer Beiträge – Beschäftigte zahlen nur ca. 1,8 Prozent ihres steuerpflichtigen Entgelts, der Arbeitgeber hingegen ca. 6,5 Prozent – Stück für Stück die Betriebsrente. Wie viel Geld den Beschäftigten im Alter dann zusteht, hängt unter anderem davon ab, wie hoch ihr Entgelt ist und seit wann bzw. wie lange sie bereits Beiträge an die VBL zahlen. „Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Lehrstuhl-Sekretariats, die relativ spät im öffentlichen Dienst eingestellt wurde und ungefähr 15 Jahre in Teilzeit an der FAU gearbeitet hat, erhält in etwa 100 Euro VBL-Rente im Monat“, schildert Elisabeth Busch. „Wohingegen eine ehemalige Wissenschaftlerin, die 25 Jahre in Vollzeit tätig war und nach E 13 bezahlt wurde, eine monatliche Zusatzrente von 500 Euro bekommt.“
Fünf Jahren Mindestbeschäftigung notwendig
Um von der Betriebsrente später auch zu profitieren, ist jedoch eine Mindestbeschäftigungsdauer von fünf Jahren im öffentlichen Dienst notwendig. „Andernfalls besteht kein Anspruch auf die zusätzliche Rente“, warnt die Referatsleiterin. Ob man fünf Jahre am Stück gearbeitet hat oder zwischendurch den Arbeitgeber gewechselt hat, spielt dabei keine Rolle. „Man kann zum Beispiel zwei Jahre hier an der FAU tätig sein und nach 15 Jahren Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern erneut im öffentlichen Dienst eingestellt werden“, verdeutlicht Elisabeth Busch. „Die Versicherung bleibt beitragsfrei erhalten und lebt dann wieder auf.“ Und das Beste – für die Beschäftigten besteht keinerlei Aufwand: Bei jedem Arbeitgeber erfolgt die Anmeldung automatisch. Die VBL informiert die Beschäftigten einmal im Jahr über die Höhe ihrer aktuellen Rentenpunkte, aus denen sich die Betriebsrente ableiten lässt. „Außerdem besteht eine Absicherung auch für Angehörige: Hinterbliebene haben ebenfalls Anspruch auf eine Betriebsrente“, ergänzt die FAU-Mitarbeiterin.
Auch für Doktorandinnen und Doktoranden durchaus lukrativ
Anders als die Beschäftigten aus Verwaltung und Technik, muss sich das wissenschaftliche Personal an der FAU nicht pflichtversichern. „Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bekommen von vornherein nur befristete Verträge und erreichen die Mindestbeschäftigungsdauer möglicherweise nicht. Deshalb versucht man einen unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden“, erklärt Elisabeth Busch. „Doktorandinnen und Doktoranden bekommen daher gemeinsam mit ihren Einstellungsunterlagen einen Befreiungsantrag zugeschickt.“ Ob sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Beitragszahlungen dann tatsächlich befreien lassen, bleibt ihnen selbst überlassen. Fest steht jedoch, dass die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge auch bei befristeten Arbeitsverträgen durchaus sinnvoll ist: „Selbst wenn man nur weniger als drei Jahre als Forscherin oder Forscher an der FAU beschäftigt ist, lässt sich nicht ausschließen, dass man nicht doch wieder im öffentlichen Dienst arbeiten wird“, sagt sie. „Kann man irgendwann tatsächlich ausschließen, in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, können die eigenen Beiträge dann auch im Nachhinein ausbezahlt werden“, versichert Elisabeth Busch. Für alle, die sich aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses befreien lassen, kommt die Versicherung bei einer Vertragsverlängerung auf dann insgesamt drei Jahre und mehr automatisch wieder zum Tragen. „Allerdings ist die rückwirkende Pflichtversicherung des ursprünglich befreiten Zeitraums nicht möglich. Daher sollte die Entscheidung reiflich überlegt sein“, empfiehlt die Referatsleiterin.
Übrigens: Wer seine Betriebsrente aufbessern möchte, hat bei der VBL die Möglichkeit, eine zusätzliche Direktversicherung abzuschließen.
Wer Fragen zur VBL-Versicherung hat oder sich zur zusätzlichen Direktversicherung beraten lassen möchte, findet auf der VBL-Webseite zusätzliche Infos und Kontaktdaten.