Vortrag: „Die Kirche als Arbeitgeber – ja bitte. Nein danke. Und was das Recht dazu sagt“
Welche Autonomieräume, aber auch welche Grenzen gelten für die Kirche als Arbeitgeber?
Streikfreiheit und besondere Loyalitätsanforderungen – in Sachen Arbeit macht die Kirche vieles anders. Darum geht es im Vortrag „Die Kirche als Arbeitgeber – ja bitte. Nein danke. Und was das Recht dazu sagt“ am Dienstag, 4. Februar, um 18.15 Uhr, an der FAU. Prof. Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum, führt in das kirchliche Arbeitsrecht ein und zeigt die Interaktion des kirchlichen mit dem staatlichen Recht auf. Welche Autonomieräume, aber auch welche Grenzen gelten für die Kirche als Arbeitgeber?
Kirchliche Arbeitgeber sind besonders, weil die Kirchen in wesentlichen Bereichen ein „eigenes“ Arbeitsrecht haben. Zwei Merkmale dieses Arbeitsrechts, nämlich die Streikfreiheit und die besonderen Loyalitätsanforderungen, sind regelmäßig Gegenstand nicht nur juristischer, sondern auch gesellschaftlicher Debatten. Dabei erschöpfen sich die Besonderheiten in diesen heftig diskutierten Elementen bei weitem nicht.
Prof. Joussen ist ein herausragender Kenner des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland. Davon zeugen zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen, Herausgeberschaften und auch die jüngst erfolgte Gründung des Instituts für kirchliches Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, dessen Gründungsdirektor er ist. Dabei ist er wie kaum jemand in der Lage, die wissenschaftliche Analyse des kirchlichen Arbeitsrechts mit dessen praktischen Auswirkungen zu verknüpfen. Prof. Joussen ist seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum, zuvor war er Lehrstuhlinhaber an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seit 2015 ist er Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Wann und wo?
4. Februar, 18.15 Uhr, Sitzungssaal im Juridicum (Raum 0.283), Schillerstraße 1, Erlangen
Weitere Informationen
Prof. Dr. Steffen Klumpp, Tel.: 09131/85-24200, wr3@fau.de