Podiumsdiskussion: Der Strafprozess und seine Modernisierung – Trial and Error des Gesetzgebers

Justitia
Bild: Panthermedia / Ginkgo

Über die Modernisierung des Strafverfahrens

Opferrechte stärken, Verfahrensabläufe beschleunigen und vereinfachen – diese Ziele hat das neue Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens von 2019. Ob all dies wirklich der Modernisierung des Strafverfahrens dient oder die Reform vielmehr die Rechte der Beschuldigten beschneidet, wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion erörtert, die am Donnerstag, 30. Januar, 18.00 Uhr, im Wassersaal der Orangerie der FAU stattfindet.

Die umfassende Aufklärung von Straftaten verlangt nach einer Strafprozessordnung, welche sicherstellt, dass die Strafrechtspflege funktioniert. Zuletzt wurden unter diesem Aspekt die Verfahrensvorschriften durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 umfangreich reformiert. Das Gesetzgebungsverfahren vom 10. Dezember 2019 knüpft an diese Regelungsziele an und verändert die Strafprozessordnung erheblich in den Bereichen des Befangenheitsrechts, der Besetzungsrügen, des Beweisantragsrechts sowie der Nebenklagevorschriften.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der FAU, führt in das Thema ein, Dr. Reinhard Müller, Frankfurter Allgemeine Zeitung, moderiert die Diskussion.

Auf dem Podium sitzen:

  • Dr. Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht
  • Barbara Richter-Zeininger, Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts am Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Prof. Herbert Landau, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts
  • Prof. Dr. Henning Radtke, Richter des Bundesverfassungsgerichts

Wann und wo?

30. Januar, 18.00 Uhr
Wassersaal der Orangerie, Schlossgarten 1, 91054 Erlangen

Weitere Informationen

Prof. Dr. Christoph Safferling
Tel.: 09131/85-22250
christoph.safferling@fau.de