Vortrag und Podiumsdiskussion: Geschlechtsoptionen im Recht zwischen Widerstand und Reform
Hintergrund, rechtliche Details und Reflexion
Im Jahr 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch den Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, ein offizieller, positiv formulierter Geschlechtseintrag zusteht. Im daraufhin angestoßenen Gesetzgebungsprozess wurde neben „männlich“, „weiblich“ und „keine Angabe“ der Geschlechtseintrag „divers“ in das deutsche Recht eingeführt. Dieser Entwicklung widmet sich die kostenlose, öffentliche Veranstaltung „Geschlechtsoptionen im Recht zwischen Widerstand und Reform“, die am Freitag, 15. November, 16.00 Uhr, stattfindet. Sie wird vom Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg und dem Interdisziplinären Zentrum Gender – Differenz – Diversität der FAU organisiert.
In einem Vortrag erläutert Prof. Dr. Konstanze Plett, Universität Bremen, zunächst den Hintergrund und die rechtlichen Details der Gesetzesreform. Als eine von drei Prozessvertreterinnen vor dem Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren um die dritte Geschlechtsoption gewährt sie Einblicke in die verfolgte Prozessstrategie und analysiert die Umsetzung in das Recht. Prof. Dr. Konstanze Plett setzt sich seit vielen Jahren mit Intergeschlechtlichkeit im Recht auseinander und erhielt für ihre besonderen Leistungen in diesem Zusammenhang 2019 das Bundesverdienstkreuz.
Im Anschluss an den Vortrag werden die Gesetzesänderung im Rahmen einer Podiumsdiskussion kritisch reflektiert und erste Erfahrungswerte bei der Umsetzung des Gesetzes evaluiert. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Frage, welche weiteren Entwicklungen mit der Einführung der Geschlechtsoption „divers“ zu erwarten sind. Dr. Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte erläutert dabei, welche Rolle die internationalen Menschenrechte spielen. Die Aktivistinnen und Aktivisten Tristan Marie Biallas und Dorothea Giesche von Rüden analysieren die aktuelle Rechtslage für trans- und intergeschlechtliche Menschen und erklären die zentralen Kritikpunkte von Interessensvertretungen in diesem Zusammenhang. Am Ende der Veranstaltung findet ein kleiner Empfang statt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
Wann und wo?
15. November, 16.00 Uhr
Nebensaal im Studierendenhaus, Langemarckplatz 4, Erlangen
Weitere Informationen
Ronja Heß
Tel.: 09131/85-26947
ronja.hess@fau.de