Deutschlandfunk: Prof. Bielefeldt über Religionsfreiheit

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt vom Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt vom Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik. (Bild: FAU/Harald Sippel)

Das Grundgesetz feiert den 70. Geburtstag

70 Jahre Grundgesetz: Diesen Geburtstag hat der Deutschlandfunk zum Anlass genommen, sich die einzelnen Artikel und Paragraphen einmal genauer anzuschauen. Im Mittelpunkt der Sendung vom 25. April steht Artikel 4: die Religionsfreiheit. Redakteurin Susanne Fritz hat FAU-Menschenrechtsexperten Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, ehemaliger Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrates gefragt, was genau unter dem Begriff zu verstehen ist und wie es in Deutschland tatsächlich mit der Religionsfreiheit aussieht.

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Die FAU in den Medien

Über die FAU berichten die Medien regelmäßig – ob über Forschungsprojekte, aktuelle Entwicklungen oder weil sie FAU-Experten zu den verschiedensten Themen interviewen, ob im Fernsehen, im Radio oder in Print. Hier stellen wir unter dem Stichwort FAU in den Medien für Sie eine Auswahl der Berichterstattung zusammen.