Allgemeine Hochschulwahlen am 25. und 26. Juni 2019
Bis 8. Mai Wahlvorschläge einreichen
Am 25. und 26. Juni 2019 ist es wieder so weit: An beiden Tagen finden jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr die allgemeinen Hochschulwahlen an der FAU statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Statusgruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Die Studierenden entscheiden mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertritt.
Wahlvorschläge bis zum 8. Mai 2019 einreichen
Wahlvorschläge können vom 25. April bis einschließlich 8. Mai , 16 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, Raum 2.027, 2.029 oder beim Kanzler als Wahlleiter eingereicht werden. Damit bleibt genug Zeit, sich Gedanken zu den Wahlvorschlägen zu machen und Unterstützer zu finden. Die Namen der für die Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten hängen anschließend an verschiedenen Standorten der FAU aus und sind auf den Webseiten des Wahlamts einsehbar, wo zudem sämtliche Informationen rund um die allgemeinen Hochschulwahlen zu finden sind: www.wahlen.fau.de.
Wahltage am 25. und 26. Juni 2019
Wahlberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der Universität. Sie erhalten vor der Wahl eine Benachrichtigung – die Studierenden über das Portal „mein campus“, die Beschäftigten per Hauspost. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte im Wählerverzeichnis die Wahlberechtigung prüfen. Das Wählerverzeichnis liegt vom 23. Mai bis 27. Mai 2019 im Wahlamt und am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg, Bibliothek Lange Gasse 20, aus.
Briefwahlanträge bis spätestens zum 18. Juni 2019 möglich
Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Hierfür muss unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Briefwahlantrags mit eigenhändiger Unterschrift die Übersendung oder Aushändigung der Wahlunterlagen beantragt werden. Der Briefwahlantrag muss bis zum 11. Juni 2019, 16 Uhr, beim Wahlamt eingehen, wenn die Briefwahlunterlagen zugesendet werden sollen. Der Eingang des Antrags beim Wahlamt bis zum 18. Juni 2019, 16 Uhr genügt dagegen, wenn eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen gewünscht ist.
Der ausgefüllten Stimmzettel müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale am letzten Wahltag, 26. Juni 2019, 15 Uhr, vorliegen, damit sie ausgewertet werden können.
Wahl der Promovierendenvertretung 2019
Parallel zu den allgemeinen Hochschulwahlen findet wieder die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin oder einen Sprecher wählen. Wahlberechtigt sind hier alle Promovierenden, die in dem elektronischen Promovierendenverzeichnis „docDaten“ (docdaten.fau.de) registriert sind. Wer noch nicht mit aktuellen Daten angemeldet ist, kann dies bis zum 17. Mai 2019, 9 Uhr, nachholen. Die Promovierendenwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt, alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt. Weitere Informationen hierzu finden sich ebenfalls auf den Seiten des Wahlamts unter www.wahlen.fau.de.