Deutschlandfunk: Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt im Gespräch
Vor beinahe 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verabschiedet. Auf drei Seiten wurden 30 Artikel formuliert, die sich beispielsweise mit dem Verbot von Folter und Sklaverei und dem Recht auf Bildung und Freizügigkeit auseinandersetzen. Doch wie steht es aktuell um die Freiheit der Gedanken, des Gewissens und der Religion? Und wo gibt es nach wie vor Konflikte zwischen Menschenrechten und der Religionsfreiheit? Zu diesem Thema äußert sich Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Leiter des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der FAU, in einem Beitrag des Deutschlandfunks am 26. November.
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