Startups – bessere Einstellungschancen, aber weniger Gehalt für benachteiligte Arbeitnehmer
Studie der FAU liefert neue Erkenntnisse zu jungen Betrieben
Ältere Arbeitnehmer, Menschen fremder Nationalität, Opfer einer Betriebsschließung, Langzeitarbeitslose oder weniger qualifizierte Bewerber: Sie alle haben schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt, jedoch nicht bei Startup-Unternehmen. Das haben Forscher der FAU, des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) herausgefunden.
Neu gegründete Betriebe, sogenannte Startups, gelten als wichtige Treiber des strukturellen Wandels und technischen Fortschritts. Sie können die Arbeitslosigkeit verringern, wenn sie neue Arbeitsplätze generieren, doch zugleich müssen sie oft auch schnell wieder schließen. Um den wahren Einfluss von Startups auf den Arbeitsmarkt feststellen zu können, muss man sich folgende Frage stellen: Führen Startups lediglich zu Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt, indem sie Arbeitnehmer abwerben, oder schaffen sie tatsächlich zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten, zum Beispiel für Arbeitnehmer mit Arbeitsmarktproblemen? Wissenschaftler um Prof. Dr. Claus Schnabel, Lehrstuhl für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik der FAU, wollen Antworten darauf finden. Sie vergleichen in einer empirischen Untersuchung die Einstellungsmuster von neu gegründeten und etablierten Betrieben im Zeitraum 2003-2014. Etablierte Betriebe sind solche, die mindestens fünf Jahre alt sind.
Arbeit ja – aber mit Abzügen
Die Forscher haben herausgefunden, dass Startups mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als etablierte Betriebe etwa ältere und ausländische Arbeitnehmer einstellen. Gleiches gilt für Bewerber, die arbeitslos sind, instabile Erwerbsbiografien aufweisen oder Opfer einer Betriebsschließung wurden. Allerdings müssen benachteiligte Arbeitnehmer bei der Einstellung in neu gegründeten Betrieben höhere Lohnabschläge als in etablierten Betrieben in Kauf nehmen. Zudem ist die Anstellung bei jungen Unternehmen unsicherer, bis sich diese auf dem Markt etabliert haben: Anfangs steigt die Jobanzahl dank solcher Betriebe stark an, fällt aber oft nach ein paar Jahren wieder, wenn sich die Startups nicht halten können. Jeder Arbeitnehmer muss daher abwägen, ob er das Risiko eingeht, bei neu gegründeten Betrieben einzusteigen. Dennoch gilt: Selbst ein unsicherer Job ist gut geeignet, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, eine Lücke im Lebenslauf zu vermeiden oder Berufserfahrung zu sammeln. Prof. Dr. Claus Schnabel zieht ein zwiespältiges Fazit: „Zwar bieten Neugründungen Beschäftigungsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen benachteiligter Arbeitnehmer, doch scheint die Qualität dieser Jobs – gemessen an der anfänglichen Entlohnung – gering zu sein.“
Studie untersucht Lohnunterschiede bei neuen und etablierten Betrieben
Die Wissenschaftler legen in ihrer Studie ein großes Augenmerk auf die Erwerbsbiographie der Bewerber. Informationen hierüber beziehen sie aus der Datenbank zu den Integrierten Erwerbsbiografien und dem Betriebs-Historik-Panel des IAB. Diese liefern umfangreiche Daten, die bis ins Jahr 1975 zurückgehen. Sie untersuchen hierbei vor allem die Einstellungen von benachteiligten Bewerbern. Ein Arbeitnehmer gilt als benachteiligt, wenn er älter, fremder Nationalität, niedrig qualifiziert, arbeitslos, Berufseinsteiger, Opfer einer Betriebsschließung ist oder eine unstete Erwerbsbiographie vorweist.
Im Rahmen der Studie werden nicht nur die Einstellungsmöglichkeiten betrachtet, auch die Qualität der Jobs wird untersucht: Die Wissenschaftler wollen in Erfahrung bringen, mit wie viel Einstiegsgehalt diese Arbeitnehmergruppen in etablierten und neuen Betrieben rechnen können und ob Einkommensnachteile mit der Einstellung einhergehen.
Die Studie mit dem Titel „Do startups provide employment opportunities for disadvantaged workers?“ – zu Deutsch: Bieten neue Betriebe Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Arbeitnehmer? – wurde in FAU Discussion Papers in Economics veröffentlicht (Direktlink zum PDF)
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Claus Schnabel
Tel.: 0911/5302-481
claus.schnabel@fau.de