BR: Dr. Rückert über die juristische Relevanz von „Gangsta-Rap“

Justitia
Bild: Panthermedia / Ginkgo

FAU-Wissenschaftler im Gespräch

Die Auszeichnung der Rapper Kollegah und Farid Bang auf der diesjährigen Verleihung des Musikpreises „Echo“ hat aufgrund beleidigender Songtexte eine hitzige Debatte um den sogenannten „Gangsta-Rap“ ausgelöst. Parallel zum Taubertal-Festival in Rothenburg ob der Tauber tagten Juristen und Strafrechtler nun kürzlich im ortsansässigen Kriminalmuseum. Bei einem Symposium diskutierten sie darüber, wann diffamierende und diskriminierende Äußerungen in der Musik zu einem Thema der Justiz werden sollten. In einem Beitrag des BR vom 11. August kommt auch FAU-Strafrechtler Dr. Christian Rückert zu Wort. Seiner Meinung nach müsse differenziert werden: In den meisten Fällen wird die häufig vulgäre Sprache im „Gangsta-Rap“ von der Kunstfreiheit gedeckt. Über gewisse Textpassagen könne jedoch durchaus rechtlich verhandelt werden. Dass der Großteil dieser Verfahren wiedereingestellt wird, zeigt die Schwierigkeit, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit der Diskussion um die Kunstfreiheit und die juristische Relevanz gewisser Songtexte auf.

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