Podiumsdiskussion: Geschichtsbewusstsein in der Juristenausbildung

Jurastudent am Laptop
Bild: Colourbox.de

Strafrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht – die Themen, mit denen sich angehende Juristen auseinandersetzen, sind vielfältig. Bislang ist die Beschäftigung mit Rechtsgeschichte und dem Justizunrecht während des Nationalsozialismus nicht verpflichtend, weil nicht prüfungsrelevant. Dies will das Bundesjustizministerium nun ändern – über das Für und Wider veranstaltet die FAU eine Podiumsdiskussion.

Seit vergangenem Jahr gibt es einen Gesetzesvorschlag des Ministeriums, wonach das Justizunrecht des 20. Jahrhunderts – gemeint ist damit vor allem die Zeit des Nationalsozialismus – spezifischer Studiums- und Prüfungsinhalt in der Juristenausbildung werden soll. Dieser Vorschlag ist gewiss auch eine Konsequenz des „Rosenburg-Projektes“, in dem die Vergangenheit des Ministeriums erforscht wurde, führendes Mitglied der wissenschaftlichen Kommission: FAU-Professor Christoph Safferling. Auch die neue Bundesregierung greift die Idee in ihrem Koalitionsvertrag auf. Doch was spricht für eine solche Änderung, was dagegen? Darüber diskutieren hochrangige Vertreter aus Ministerien, Gerichten, Medien und Universitäten. Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich, eine Anmeldung nicht nötig. Medienvertretern wird empfohlen, sich bis Freitag, 4. Mai, unter str1@fau.de anzumelden, damit entsprechend Plätze reserviert werden können. Organisiert wird die Veranstaltung von der Forschungsstelle Völkerstrafrecht der FAU.

Wann und wo?

7. Mai, 18.00 Uhr, Wassersaal der Orangerie, Schlossgarten 1, Erlangen

Podiumsteilnehmer

Einen Überblick der Teilnehmer an der Podiumsdiskussion gibt es auf der Webseite des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht

Informationen:

Prof. Dr. Christoph Safferling
Tel.: 09131/85-22250
str1@fau.de