Smartphones: Gelten IT-Grundrechte auch für Tote?
Dr. Christian Rückert über die Rechtslage in Deutschland
Zahlreiche Smartphones lassen sich inzwischen mit den biometrischen Merkmalen ihres Besitzers entsperren, etwa Fingerabdrücken. Polizisten wollten im US-Bundesstaat Florida nun das Smartphone eines Toten mit dessen Fingerabdruck entsperren. Nach US-Recht ist dies legal, zumal Fingerabdrücke nicht unter das Recht fallen, die Aussage zu verweigern. Doch wie ist die Rechtslage in Deutschland? Dazu äußert sich unter anderem Dr. Christian Rückert vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht in einem Beitrag des Fachmagazins „Legal Tribune Online“ vom 23. April, den wiederum die „Süddeutsche Zeitung“ aufgreift.
Zum Artikel der „Legal Tribune Online“
Zum Artikel der „Süddeutschen Zeitung“
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