Erneuerbare Energien – Standortentscheidungen für die Zukunft
Monopolkommission greift Empfehlungen von FAU-Forschern im Sondergutachten Energie2017 auf
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 senken. Dies erfordert es, die erneuerbaren Energien umfangreich auszubauen. Doch wo sollen die Solaranlagen und die Windräder stehen? Dort, wo sie den höchsten Ertrag bringen, um die Produktion der Anlagen zu maximieren – oder dort wo der Strom verbraucht wird, so dass der Netzausbau am Ende geringer ausfallen kann? Die beiden Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Veronika Grimm und Prof. Dr. Gregor Zöttl von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben nun ein Gutachten für die Monopolkommission erstellt, in dem sie Empfehlungen für die Standortwahl geben. Die Monopolkommission hat diese Vorschläge in ihrem Sondergutachten Energie2017 umfangreich aufgegriffen und Empfehlungen formuliert, um die aktuelle Förderpraxis anzupassen.
Das Gutachten der FAU-Forscher nutzt Modelle, die am Energie Campus Nürnberg (EnCN) entwickelt wurden und betrachtet die langfristigen Auswirkungen der Rahmenbedingungen am Strommarkt auf Investitions- und Produktionsanreize in Netz- und Erzeugungskapazitäten. Im Fokus stehen dabei verschiedene Szenarien für den regionalen Zubau von Anlagen, um erneuerbarer Energien zu erzeugen. Die Studie zeigt, dass in einem entsprechend optimierten Energiesystem die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stärker in Regionen angesiedelt sind, in denen auch ein hoher Energieverbrauch zu erwarten ist. Im Vergleich mit den aktuell avisierten – vornehmlich am Ertrag der Anlagen orientierten – Standorten führt ein solch dezentraler Ausbau zu mehr Kosteneffizienz.
Die Autoren argumentieren, dass eine regional differenzierte Förderung Erneuerbarer Energien den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen an weniger ertragreichen, aber verbrauchsnahen Standorten ermöglichen kann und gleichzeitig einen zu umfangreichen Ausbau an ertragreichen, aber lastfernen Standorten vermeidet. In ihrem Sondergutachten Energie2017 greift die Monopolkommission diese Vorschläge auf und formuliert entsprechende Empfehlungen zur Anpassung der aktuellen Förderpraxis.
Das Sondergutachten Energie2017 der Monopolkommission: www.monopolkommission.de/index.php/de/pressemitteilungen/191-energie-2017
Die Studie Regionalkomponenten bei der EE-Vergütung: www.wirtschaftstheorie.wiso.uni-erlangen.de/wp-content/uploads/2017/10/20170810_Studie_RegionalkomponentenEE_mitAnhang.pdf
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Veronika Grimm
Tel.: 0911/5302-224
veronika.grimm@fau.de