Vortrag: 2. Finanzmarktrichtlinie – Neue Pflichten in der Anlageberatung

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Am 30. März 2017 hat der Bundestag das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen, mit dem die Zweite Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Durch dieses Gesetz werden insbesondere die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Wertpapiergeschäft der Kreditinstitute mit Wirkung zum 3. Januar 2018 umfassend neu geregelt. In der Veranstaltung sollen die zentralen inhaltlichen Neuerungen vorgestellt sowie der Frage nachgegangen werden, ob bzw. wie sich das künftige Aufsichtsrecht auf die Haftung der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden auswirkt. Hierzu lädt die Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht der FAU alle Interessierten herzlich am 19. Juli um 17 Uhr in das Audimax in der Findelgasse 9 in Nürnberg ein. Im Anschluss findet ein kleiner Empfang statt.

Wann und wo?

19. Juli, 17.00 Uhr, Audimax (0.015) im Ludwig-Erhard-Gebäude, Findelgasse 9, 90402 Nürnberg

Weitere Informationen:

Constanze Ort
Tel.: 09131/85-25849
constanze.ort@fau.de