Kein Platz für Korruption
Die FAU hat seit 2017 einen Korruptionsbeauftragten, den Leiter des Sachgebiets Innenrevision und Compliance (IR & C), Jürgen Hubert. Wir stellen ihn mit seiner Tätigkeit im Kurzinterview vor.
Wie kann man die Aufgaben des Korruptionsbeauftragten zusammenfassen?
Ich bin zum einen zuständig für die Verfolgung von Korruptionsfällen, zum anderen soll das Entstehen von Korruptionsfällen verhindert werden, also Prävention.
Wann und mit welchen Anliegen kann man sich bei Ihnen melden?
Immer, wenn jemand den Verdacht oder konkrete Beweise dafür hat, dass es sich um Korruption handelt, bin ich der richtige Ansprechpartner. Da kann es um kleinere Angelegenheiten gehen, wie zum Beispiel die Annahme von Geschenken oder den fragwürdigen Einsatz von Geldern, aber auch um größere Fälle, etwa bei Ausschreibungen und der Vergabe von großen Aufträgen.
Für diese und andere Fälle sind wir auch beratend tätig, damit auch bei komplexen Prozessen Korruptionsfälle oder -vorwürfe gar nicht erst entstehen.
Wer kann zu Ihnen kommen und wie kommt der Kontakt zustande?
Ich bin für alle FAU-Angehörigen da, egal ob an der Universität beschäftigt oder Student/Studentin. Die Kontaktaufnahme ist in jedem Fall vertraulich und kann per Telefon, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Was genau passiert nach einer Meldung? Wie gehen Sie vor?
Wir prüfen das Anliegen einzelfallbezogen, maßgebend ist hier unter anderem die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung in der öffentlichen Verwaltung (KorruR), zu finden auf unserer Webseite „Korruptionsbekämpfung“.
Weitere Informationen:
Jürgen Hubert
Tel.: 09131/85-70233
juergen.hubert@fau.de
Webseite des Sachgebiets Innenrevision (IR)