„Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig“

Prof. Dr. Felix Freiling (links), Prof. Dr. Christoph Safferling (rechts). (Bilder: FAU/Georg Pöhlein)
Prof. Dr. Felix Freiling (links), Prof. Dr. Christoph Safferling (rechts). (Bilder: FAU/Georg Pöhlein)

Bei der Beweissicherung von Kriminalfällen steht zunehmend die digitale Forensik im Mittelpunkt. Smartphones, Laptops und andere elektronische Speichermedien werden gesichert und liefern wichtige Beiträge bei der Aufklärung eines Verbrechens. Dies stellt die Justiz häufig vor Herausforderungen: Wie sind zum Beispiel die oft schier unfassbar großen Datenmengen zu fassen und richtig einzuordnen? Die Justiz kann in diesem Bereich nicht ohne die Unterstützung der IT-Fachleute arbeiten. Wir haben mit Prof. Dr. Felix Freiling vom Lehrstuhl für Informatik I und Prof. Dr. Christoph Safferling vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU, über die digitale Forensik und die Zusammenarbeit von Informatikern und Juristen gesprochen.

Weshalb ist die digitale Forensik aktuell so relevant?

Prof. Dr. Felix Freiling: Elektronische Datenträger bestimmen in zunehmendem Maße unser Leben. Jedes Smartphone oder Navigationssystem im Auto speichert Daten über unsere Kommunikation oder unsere Bewegungen, die im Zweifelsfall für Staatsanwaltschaft und Polizei interessant sind.

Prof. Dr. Christoph Safferling: Es gibt heute kaum mehr eine Straftat, bei der die Polizei nicht sofort alle Handys einsammelt. Diese Daten müssen professionell behandelt und sorgfältig interpretiert werden, damit sie in Ermittlungsverfahren hilfreich sind.

Was versteht man unter digitaler Forensik und wie sieht dabei die Zusammenarbeit von Informatikern und Juristen aus?

Freiling: Bei digitaler Forensik geht es um die Erhebung und Auswertung von Beweismitteln, die sich auf digitalen Medien befinden. Das kann sich auf Computerkriminalität beziehen, etwa bei betrügerischen E-Mails, kommt aber auch bei konventioneller Kriminalität vor, wenn etwa zur Erforschung eines Mordmotivs die elektronischen Speichermedien – Handy, Laptop, etc. – von Verdächtigen ausgewertet werden. Informatiker können die Auswertung technisch vornehmen und auch eventuelle Manipulationen aufdecken.

Safferling: Juristen wiederum haben eine andere Kompetenz: Sie kennen die rechtlichen Voraussetzungen der Straftaten und können deshalb sagen, wonach überhaupt gesucht werden soll. Außerdem überblicken sie die Grenzen des prozessual Zulässigen. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig – denkt man nur an den Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen.

Vor welchen neuen Herausforderungen steht die Strafverfolgung? Benötigt man dafür zum Beispiel besonders geschultes Personal? Weshalb stellt die digitale Forensik die Justiz häufig vor Probleme?

Safferling: An der Schnittstelle zwischen der juristischen und technischen Sphäre kommt es häufig zu Missverständnissen: Wenn der Jurist gerne „alle Dokumente“ von der Festplatte haben möchte, dann ist dem Informatiker unklar, was damit gemeint ist: nur Word-Dateien, oder auch E-Mails, Chat-Protokolldateien, usw.

Freiling: Zudem verändern sich die Möglichkeiten der digitalen Welt ständig. Hochkomplexe Rechenmodelle müssen etwa bei virtuellen Währungen, z.B. Bitcoin, nachvollzogen werden. Ohne tiefes technisches Verständnis für die Abläufe kommt hier kein Strafverfolger weiter.

Safferling: Von einem Richter können derartige IT-Kenntnisse erst recht nicht abverlangt werden. Er ist daher darauf angewiesen – wie in anderen Bereichen, etwa der Rechtsmedizin oder der forensischen Psychiatrie auch –, dass Sachverständige ihm die Vorgänge verständlich machen. Zugleich sind aber die Beweismöglichkeiten durch Auswertung elektronischer Geräte für die Prozessführung extrem hilfreich, weil sie unglaublich viele Details speichern, die für den Fall relevant sein können.

Freiling: Die Interpretation der gespeicherten Daten hängt jedoch von sehr vielen Randbedingungen ab, etwa installierten Programmversionen und persönlichen Einstellungen, und ist darum eine komplexe Angelegenheit, für die man geschulte Spezialisten braucht. Eine weitere Schwierigkeit ist oft die schiere Datenmenge, die schon auf kleinen Geräten gespeichert ist. Wenn man also nicht genau weiß, wonach man sucht, dann hat man ein Problem. Wenn Verschlüsselung im Spiel ist, wird es noch schwieriger.

Sind für die digitale Forensik neue Gesetzgebungen notwendig bzw. sinnvoll?

Safferling: In der Verfassung ist geregelt, dass der Staat nur in Grundrechte eingreifen darf, wenn er hierzu gesetzlich ermächtigt wurde. Bei einigen Verfolgungsmaßnahmen sind die Eingriffe in Grundrechte zwar immens, eine explizite gesetzliche Ermächtigung fehlt allerdings. Hier wäre es sinnvoll, wenn der Gesetzgeber sich der Situation annähme und eine explizite Gesetzesgrundlage schaffen würde. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Problematisch ist auch die Tatsache, dass Strafverfolgung an den Landesgrenzen endet. Man braucht auf dieser Ebene mehr internationale Zusammenarbeit, aber die ist selbst innerhalb der EU noch schwierig. Wenn man hier die üblichen Souveränitätsregeln anwendet, stößt man auf grundsätzliche völkerrechtliche Probleme, die nur durch internationale Abkommen lösbar sind.

Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich bei der digitalen Forensik da?

Freiling: Deutschland investiert im internationalen Vergleich bereits recht viel in die Verfolgung von Cyberkriminalität. Die Expertise in digitaler Forensik bei den Strafverfolgungsbehörden wächst. Trotzdem erscheint die Polizei häufig etwas hilflos, wenn sie mit konkreten Schadensfällen konfrontiert wird. Die Erfolge im Kampf gegen das Verbrechen im Netz, etwa die Zerschlagung von sog. Botnetzen, werden von spezialisierten Abteilungen wie der Zentralstelle Cybercrime Bayern, die seit Januar 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg besteht, erzielt und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Felix Freiling
Tel.: 09131/85-69901
felix.freiling@cs.fau.de

Prof. Dr. Christoph Safferling
Tel.: 09131/85-22247
christoph.safferling@fau.de