Verantwortung in der Forschung
FAU-Leitbild bekennt sich zu bewusstem Umgang mit Risiken und Freiheit in der Forschung
In seiner Sitzung vom 24. November 2016 hat der Senat der FAU eine Ergänzung des Leitbilds beschlossen: Zukünftig findet sich dort ein Passus, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Auseinandersetzung mit der doppelten Verwendungsmöglichkeit von Forschungsergebnissen zu nützlichen wie zu schädlichen Zwecken (sogenannte Dual Use-Problematik) noch stärker sensibilisiert und zu verantwortungsbewusster Folgenabschätzung aufruft. Ausgegangen war die Initiative von der Studierendenvertretung.
„Als Universität reagieren wir damit auf die spürbare Verunsicherung, die die zunehmende Komplexität der Forschungsfragen und -methoden sowie steigende Anzahl von Drittmittelprojekten in der Öffentlichkeit hervorrufen“, erklärte FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger. „Es geht uns nicht um Forschungsverbote, denn die Forschungsfreiheit ist im Grundgesetz und im Bayerischen Hochschulgesetz verbrieft. Gleichzeitig resultiert daraus auch die Verpflichtung auf die Werte unserer Verfassung, nämlich die Chancen der Forschung und deren Risiken für Menschenwürde, Leben und andere wichtige, im Grundgesetz verankerte Güter gegeneinander abzuwägen“, erläuterte er. „Grundsätzlich können natürlich verschiedene Verfahren oder Methodiken, Geräte oder Stoffe, die eigentlich für zivile Zwecke entwickelt wurden, auch militärisch verwendet werden; das Forschungsergebnis an sich ist ja wertneutral“, sagte er. Darin bestehe die klassische Dual Use-Problematik, die Folgenabschätzung und Risikominimierung unabdingbar machten.
Zum Wesen einer Universität gehöre auch die permanente Reflexion – der Institution ebenso wie des einzelnen – über die notwendige Balance von Freiheit und Verantwortung, führte der Präsident aus. Daher freue es ihn auch besonders, dass gerade die Forscherinnen und Forscher von morgen, nämlich die Studierenden, den entscheidenden Impuls gegeben hätten, das Thema in der FAU voranzubringen und so anzuknüpfen an das Prinzip der „wissenschaftlichen Redlichkeit“, das auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Deutsche Forschungsgemeinschaft kürzlich in ihren Empfehlungen formuliert hätten.
„Es liegt uns sehr am Herzen, dass die Wissenschaft zur friedlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft beiträgt“, führte Lena Krauß vom studentischen ‚Arbeitskreis Zivilklausel‘ aus. Dieser hatte zusammen mit dem Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation (ZIEW) einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung des bestehenden Leitbilds der FAU erarbeitet. Diesen Aufruf zur Reflexion über Folgenverantwortung forscherischen Tuns hatte der Arbeitskreis über das letzte Jahr hinweg in die Fakultäten getragen und mit den entsprechenden Gremien ebenso rege diskutiert wie mit der Universitätsleitung und dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Peter Dabrock, der an der FAU den Lehrstuhl für Systematische Theologie II (Ethik) innehat. „Der Zuspruch war enorm, auch und gerade in Bereichen, in denen Militärforschung tatsächlich ein Thema sein kann“, berichtete sie.
Die Fakultätsräte der Naturwissenschaftlichen Fakultät, der Technischen Fakultät sowie der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie sowie der studentische Konvent sprachen sich in förmlichen Beschlüssen für eine entsprechende Ergänzung des Leitbilds aus, über die gemäß der Grundordnung nun der Senat der FAU abstimmte.
Der neue Passus im Leitbild lautet:
„Die FAU ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgenverantwortung ihrer Forschung bewusst. Durch ihren Beitrag zu transparenter, öffentlicher und interdisziplinärer Diskussion kommt sie der Einhaltung von anerkannten ethischen und moralischen Standards auf nationaler und internationaler Ebene nach. Verantwortungsbewusstes Handeln wird von ihr gefördert und resultiert im gerechten und friedlichen Zusammenleben zwischen Menschen, Kulturen und Nationen.“
„Gleichzeitig unterstreichen wir an dieser Stelle auch nochmals die entschiedene Empfehlung, dass Forschungsergebnisse in der Regel zu veröffentlichen sind, um freien Informationsaustausch zu ermöglichen, der Transparenz erzeugt, und so der Kontrolle und der Qualitätssicherung von Forschung dient sowie für die Verbreitung der Ergebnisse zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft sorgt“, schloss der Präsident. Im Bezug auf letzteres lege die FAU insbesondere bei der Vertragsgestaltung auch Wert darauf, dass im Rahmen von Drittmittelprojekten gewonnene Erkenntnisse auch für die Lehre nutzbar seien. Weiterhin würden natürlich Drittmittelverträge im Zuge der Qualitätssicherung auch weiterhin nach einem strengen Vier-Augen-Prinzip und transparenten Anforderungen von Fachleuten und den betreffenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geprüft.