Zustimmung für Internationalen Strafgerichtshof bröckelt

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ahndet seit Anfang des neues Jahrtausends Straftaten gegen das Völkerrecht wie Kriegsverbrechen und Völkermord. Es waren damals auch besonders afrikanische Staaten, die die Entstehung des IStGH unterstützt haben. Jetzt sind es diese Mitglieder, die dem IStGH zunehmend den Rücken kehren. Nach Burundi und Südafrika kündigte nun auch Gambia seinen Rückzug an. Weitere afrikanische Staaten erwägen ebenfalls ihre Unterstützung für den IStGH einzustellen. Wir haben Prof. Dr. Christoph Safferling, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU gefragt, was diese Entwicklung für die Zukunft des IStGH bedeutet.

Burundi, Südafrika und Gambia haben sich vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zurückgezogen. Weitere Länder wie Kenia und Namibia denken ebenfalls über einen Rücktritt nach. Was bedeutet diese Entwicklung für die Zukunft des IStGH?

Es ist zunächst einmal traurig, dass der IStGH, der mit so vielen positiven Erwartungen seine Arbeit aufgenommen hat, in den vergangenen 13 Jahren offenbar nicht überzeugen konnte. Mit 124 Mitgliedstaaten konnte der IStGH bislang auf eine sehr hohe Zustimmungsquote verweisen. Nun bröckelt diese Zustimmung. Das mag bei autokratischen Staaten wie Burundi und Gambia verständlich sein, denn der IStGH will gerade Machthaber zur Rechenschaft ziehen. Bei einem demokratischen Staat, der in vielerlei Hinsicht einen Vorzeigecharakter auf dem Afrikanischen Kontinent einnimmt, ist dies hingegen ein verheerendes Zeichen. Südafrika verabschiedet sich damit aus dem Kreis der gleichgesinnten Staaten, die für die gleichmäßige Durchsetzung der Menschenrechte kämpfen.

Welche Auswirkung hat der Rückzug afrikanischer Staaten vom IStGH auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen und die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen?

Ganz unmittelbar bedeutet dies für die austretenden Staaten, dass nach Art. 127 IStGH-Statut ein Jahr nach Eingang der Austrittserklärung beim UN Generalsekretär der IStGH die territoriale Zuständigkeit für diesen Staat verliert. Straftaten, die nach diesem Zeitpunkt begangen werden, könnten also vom IStGH nicht mehr verfolgt werden.

Der Hauptvorwurf lautet, dass der IStGH eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber afrikanischen Ländern an den Tag legt, das heißt, es werden hauptsächlich afrikanische Staatsbürger angeklagt. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

Der Vorwurf klingt in meinen Ohren immer ein wenig wie der von Deutschland aus jahrzehntelang gegen den Nürnberger Prozess erhobene Vorwurf der „Siegerjustiz“. Afrika war bislang neben Europa und Amerika (mit Ausnahme der USA) ein sehr mitgliedstarker Kontinent. In der Tat richtete sich die Aufmerksamkeit des vormaligen Chefanklägers des IStGH stark auf afrikanische Staaten, weil dort Bürgerkriege tobten und Menschlichkeitsverbrechen stattfinden.

Man muss aber auch berücksichtigen, dass in vielen dieser Situationen die betroffenen Staaten selbst den IStGH gebeten hatten, einzugreifen (Uganda, Demokratische Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Mali); andere wurden vom UN Sicherheitsrat an den IStGH übertragen (Libyen, Sudan). Hier lässt sich also gewiss kein Vorwurf erheben, der IStGH sei voreingenommen. Er wurde gebeten in diesen Situationen zu ermitteln. Heute ermittelt er auch in Georgien und beobachtet Staaten wie Kolumbien.

Länder wie die USA und China haben das Rom-Statut nicht ratifiziert. Was bedeutet die Ablehnung des IStGH durch diese Global Player für seine Legitimität?

Der IStGH ist keine global operierende Internationale Organisation. Das Völkerstrafrecht hingegen ist ein global gültiges Normenkonzept und das seit Anerkennung der Nürnberger Prinzipien durch die UN im Dezember 1946. Ein einheitliches Durchsetzungsinstrument für das Völkerstrafrecht zu schaffen ist die Idee des IStGH. Der IStGH muss nun vor allem durch seine Arbeit überzeugen, um an Attraktivität zuzunehmen. Auch die Zivilgesellschaft ist gefordert, weiterhin die Abschaffung der Straflosigkeit ihrer Despoten einzufordern. Es sind gar nicht nur die Staaten, die dem IStGH Legitimität verleihen. Es ist die Menschheit und ihre Sehnsucht nach Gerechtigkeit.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christoph Safferling
Tel.: 9131/85-22250
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