Das Recht auf Gesundheit – ein leeres Versprechen?
Das Recht für jeden auf angemessene medizinische Versorgung wurde 1966 von den Vereinten Nationen im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt. Aber wie sieht die praktische Umsetzung dieses Menschenrechts aus? Ist das Recht auf Gesundheit nur ein leeres Versprechen? Das Projekt „Human Rights in Healthcare“ der Emerging Fields Initiative (EFI) der FAU veranstaltet zu dem Thema vom 14. – 16. September die internationale Konferenz „The Right to Health – an Empty Promise?“ in Berlin.
In Entwicklungsländern fehlt es oft schon an der grundsätzlichen Versorgung und sogar in wohlhabenden Staaten wie Deutschland hat nicht jeder Zugriff auf teure, moderne Medizintechnologie. Welche Bedeutung hat also ein Menschenrecht auf bestmögliche medizinische Versorgung und wie kann dieses in der Praxis umgesetzt werden? Internationale Expertinnen und Experten aus allen Kontinenten widmen sich auf der Konferenz den aktuellen Fragen und Herausforderungen zum Recht auf Gesundheit in der Schnittmenge von Medizin, Ethik, Menschenrechten und Global Health. Unter anderem wird der neue UN-Sonderberichterstatter Prof. Dr. Dainius Pūras über die Herausforderungen bei der Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit sprechen.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist über Sabine Klotz (sabine.klotz@fau.de) möglich.
Nähere Informationen über das Projekt „Human Rights in Healthcare“ sowie das Programm der Konferenz finden Sie unter www.efi.fau.de/projekte/human-rights-in-healthcare/.
Weitere Informationen:
Sabine Klotz
Tel.: 09131/85-23272
sabine.klotz@fau.de