Hochschulwahlen 2015
In diesem Jahr dürfen Studierende und Beschäftigte wieder gemeinsam ihren Gang an die Wahlurnen antreten. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Statusgruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Außerdem entscheiden Studierende mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertritt.
Wahlvorschläge bis zum 13. Mai 2015
Wahlvorschläge können ab sofort bis zum 13. Mai 2015, 16 Uhr beim Wahlamt im Schloss oder bei der Wahlleiterin, Kanzlerin Dr. Sybille Reichert, eingereicht werden. Genug Zeit, sich Gedanken zu machen, Unterstützer zu finden, und Wahlvorschläge einzureichen. Jeder, der an der FAU arbeitet oder studiert, darf sich zur Wahl aufstellen lassen. Wie das genau funktioniert, steht auf www.wahlen.fau.de. Die Namen der für die Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten sind anschließend auf unter Webseiten zur Hochschulwahl einsehbar und hängen zusätzlich an verschiedenen Standorten der Universität aus.
Die Hochschulwahl am 30. Juni 2015
Wahlberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der Universität. Sie erhalten vor der Wahl eine Benachrichtigung – die Studierenden über das Portal „mein campus“, die Beschäftigten per Hauspost. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte im Wählerverzeichnis die Wahlberechtigung prüfen. Dieses liegt vom 28. Mai bis zum 1. Juni im Wahlamt der Zentralen Universitätsverwaltung in Erlangen (Schlossplatz 4, Raum 2.027) und am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg (Lange Gasse 20, Bibliothek) aus.
Briefwahlanträge bis zum 16. Juni 2015
Natürlich ist auch wieder Briefwahl möglich, der Antrag wird mit der Wahlbenachrichtigung versandt, ist aber auch auf www.wahlen.fau.de zu finden. Der Briefwahlantrag muss bis zum 16. Juni 2015, 16 Uhr, beim Wahlamt eingehen beziehungsweise bis zum 23. Juni, wenn die oder der Wahlberechtigte die Unterlagen selbst abholen will. Der ausgefüllte Stimmzettel muss bis zum Schließen der Wahllokale am Wahltag vorliegen, damit er gewertet werden kann.
Wahl der Promovierendenvertretung
Parallel zu dieser großen Wahl findet wieder die Wahl einer Promovierendenvertretung an der FAU statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin oder einen Sprecher wählen. Wahlberechtigt sind hier alle Promovierenden, die in der Promovierendenverwaltung „docDaten“ registriert sind. Wer noch nicht angemeldet ist, kann dies bis zum 28. Mai nachholen. Die Promovierendenwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt, alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt.
Ausführliche Informationen rund ums Thema Hochschulwahlen finden Sie unter www.wahlen.fau.de.