Muslimische Frauen ermutigen, islamische Theologie zu studieren
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar: Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag veröffentlicht. Prof. Dr. Mathias Rohe, Direktor am Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, erklärt, wie das Gericht sein Urteil begründet und welche Bedeutung es für die Zukunft hat.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass Schulen keine religionsfreien Zonen sind: Denn auch wenn Beamte neutral sein müssen, haben sie individuelle Rechte wie Religions- und Glaubensfreiheit, Freiheit auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und freie Berufswahl. Diese Rechte können nur auf Basis von konkreten Fakten eingeschränkt werden, Vorurteile reichen dafür nicht aus. So müssen beispielsweise konkrete Hinweise bestehen, dass durch das Tragen von Kopftüchern die Lehrkräfte selbst oder die friedliche Atmosphäre an der Schule in Gefahr sind. Eine bloße Einschätzung, wie die, dass das Tragen von Kopftüchern Werte der Verfassung entgegenstehe – etwa der Gleichberechtigung oder Menschenwürde – reicht dazu nicht aus.
Ein Kopftuch muss also akzeptiert werden: Das zieht das Bundesverfassungsgericht als Konsequenz aus den bestehenden Gesetzen. Demnach gibt es kein Recht darauf, anderen Religionen nicht ausgesetzt zu werden. Zudem wurden durch das Kopftuch-Verbot nur weibliche muslimische Lehrkräfte in ihrer Religions- und Berufsfreiheit eingeschränkt. Damit war auch das Recht auf Gleichberechtigung betroffen.
Acht von 16 Bundesländern haben das Kopftuch zurzeit an Schulen verboten, auch wenn es nicht überall direkt genannt ist. Nun sind die Ministerien beauftragt, die bestehenden Gesetze in Bezug auf die Entscheidung des Gerichts zu überprüfen.
Bereits jetzt steht jedoch fest: Das Urteil hat eine weitreichende Bedeutung für Frauen in Deutschland, die ein Kopftuch tragen. Es wird muslimische Frauen ermutigen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen und islamische Theologie zu studieren, was an einigen deutschen Universitäten – unter anderem der FAU – angeboten wird.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Mathias Rohe
Tel.: 09131/ 85-22823
Mathias.Rohe@jura.uni-erlangen.de
www.ezire.uni-erlangen.de