FAU erhält höhere Studienzuschüsse
Bibliotheken können wieder länger öffnen
Die kürzlich vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der FAU zugeteilten Studienzuschüsse sind höher ausgefallen als eine konservative Vorabberechnung ergeben hatte. Die Fakultäten erhalten nach den Haushaltsberatungen des Landtags für den Doppelhaushalt 2015/2016 rund 1,4 Mio. Euro mehr; der Zentralbereich etwa 0,5 Mio. Euro.
„Es freut uns, dass wir den Einrichtungen zügig weitere Mittel zur Verfügung stellen können“, sagt die Vizepräsidentin für Lehre, Professorin Antje Kley, die den Vorsitz im Zentralen Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse (ZGS) innehat. „Wir können damit die pauschalen Kürzungen im Umfang von rund 115.000 Euro, die wir bei den zentralen Einrichtungen vornehmen mussten, zurücknehmen und der Universitätsbibliothek rund 176.000 Euro sowie dem Sprachenzentrum rund 248.000 Euro zum Ausgleich von Kürzungen gegenüber den beantragten Summen zur Verfügung stellen. Auch die Fakultäten profitieren von weiteren Mitteln in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro und können ihre Lehr- und Lernangebote weiter verbessern.“
Mit rund 1,9 bzw. rund 1,7 Mio. Euro pro Jahr erhalten im Zentralbereich die Universitätsbibliothek und das Sprachenzentrum den größten Anteil aus den Studienzuschüssen, gefolgt von der Studienberatung mit rund 0,53 Mio. Euro, dem Rechenzentrum mit rund 0,46 Mio. Euro und dem Referat für Internationale Angelegenheiten mit rund 0,44 Mio. Euro. Aber auch kleinere Einrichtungen wie die Universitätsmusik profitieren mit 11.000 Euro von Studienzuschussmitteln.
Damit der überwiegende Teil dieser Mittel, die der Verbesserung der Studienbedingungen dienen, schon ab Beginn des Haushaltsjahres 2015 eingesetzt werden konnte, mussten die dezentralen Gremien (28 Fakultätsausschüsse und Fakultätsunterausschüsse zur Verwendung der Studienzuschüsse) sowie das Zentrale Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse (ZGS) schon Ende 2014 ihre Beschlussempfehlungen anhand einer vorläufigen Planzahl aussprechen.
Der Vorschlag, wie die nun erhaltenen weiteren Mittel verteilt werden sollen, wurde gemeinsam mit den Studierenden erarbeitet. „Ihnen war es dabei ein besonderes Anliegen, dass die Hauptbibliothek sowie die Zweig- und Teilbibliotheken auch an den Wochenenden wieder bis 24 Uhr geöffnet sind. Dies ist uns nun möglich“, erläutert Kley. Die Universitätsbibliothek kündigte bereits die Umsetzung dieser Maßnahme für den Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2015 an.
Um die Mittel ohne Zeitverlust den Studierenden zugutekommen zu lassen, hat das ZGS außerhalb einer Sitzung per elektronischer Abstimmung – ohne Gegenstimmen übrigens – seine Beschlussempfehlungen gefasst.
Die Fakultäten haben noch bis zum 30. April 2015 Zeit, um Verwendungsvorschläge für diese zusätzlichen Mittel gemeinsam mit den Studierendenvertreterinnen und
-vertretern zu erarbeiten. „Angesichts der Vielzahl an Gremien, die einberufen werden müssen, brauchen die Fakultäten einen etwas längeren Vorlauf“, führt Kley aus.
Auch im Planungszeitraum für das Haushaltsjahr 2015 ist die Universitätsleitung den Beschlussempfehlungen der paritätisch mit Studierenden besetzten Gremien bislang ohne Abweichung gefolgt. „Bei einem zu verteilenden Betrag von rund 22 Mio. Euro ist das keine Selbstverständlichkeit“, erklärt Kley. „Im Namen der Universitätsleitung bedanke ich mich für das Engagement der Studierenden in diesem für die Universität so wichtigen Bereich.“
Die Studienzuschüsse stellt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst den Hochschulen zur Kompensation der weggefallenen Studienbeiträge zur Verfügung. Sie dienen zur Verbesserung der Studienbedingungen und werden nach einem universitätsinternen Vergabeverfahren durch das ZGS verteilt. Eine wichtige Berechnungsgrundlage sind die Studierendenzahlen: im Zuge der Dynamisierung der Mittel trägt die Zuschusshöhe den im Berechnungszeitraum 2012 bis 2013 gestiegenen Studierendenzahlen Rechnung.