Asylpapier der CSU: Im Süden nichts Neues?
Kürzere Asylverfahren, leichtere Ausweisungen: So lauten nur einige der Forderungen, die die CSU auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth vorgestellt hat – und damit wieder für viel Wirbel gesorgt hat. Ob beschleunigte Verfahren sinnvoll sind, erklärt Prof. Dr. Petra Bendel, Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Regionenforschung der FAU.
Auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth hat die CSU am Mittwoch ein Grundsatzpapier „für eine klare und ausgewogene Asylpolitik“ diskutiert. Kürzere Asylverfahren und Schnellverfahren, erleichterte Ausweisungen sowie eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in Europa sind dessen zentrale Konzepte. Hintergrund seien die niedrigen Anerkennungsquoten und die lange Dauer der Verfahren: Die Anerkennungsquoten liegen derzeit bei 29,2 Prozent mit steigender Tendenz, die Asylverfahren dauern im Schnitt 6,9 Monate.
Flüchtlingsverbände warfen der bayerischen Partei Populismus vor. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum dieses Grundsatzpapier zum jetzigen Zeitpunkt kommt. Denn keines dieser Konzepte ist neu – verlangen diese doch bereits das EU-Recht wie auch der Koalitionsvertrag bereits seit 2013. Auch haben Bundestag und Bundesregierung in allen drei Themenfeldern bereits Fakten geschaffen.
So legt die EU-Asylverfahrensrichtlinie fest, dass Asylverfahren in der Europäischen Union innerhalb von höchstens sechs Monaten abgeschlossen werden sollen. Diese Frist kann, etwa bei hohen Zugangszahlen, auf bis zu 15 Monate verlängert werden. Die EU-Mitgliedstaaten können auch günstigere Standards einräumen als die in der Richtlinie fixierten. So hat in Deutschland der Koalitionsvertrag der von CDU/CSU und SPD geführten Bundesregierung bestimmt, dass die Verfahren hierzulande auf drei Monate verkürzt werden sollen. Im Sommer 2014 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition drei Balkanstaaten als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft, deren Verfahren kürzer dauern. Außerdem hat die Bundesregierung dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg zur Beschleunigung der Verfahren 300 neue Stellen zugesagt.
Fraglich ist, ob eine Verkürzung der Verfahren an sich bereits einen besseren Standard darstellt. Zwar kann eine Verkürzung für den Antragsteller eine Erleichterung darstellen; entscheidend aber ist die Qualität der Verfahren. Manche Verfahren bedürfen der intensiven Recherche, etwa dann, wenn sich die Situation in einem Herkunftsland schnell verändert.
Das EU-Recht räumt auch die Möglichkeit so genannter „beschleunigter Verfahren“ ein. Darunter fällt das deutsche Flughafenverfahren, bei denen geringere Verfahrensstandards und eine Gesamtdauer von höchstens 19 Tagen gelten. Bislang steht eine Erklärung der CSU darüber aus, unter welchen Bedingungen sie sich eine Ausweitung solcher Schnellverfahren vorstellt und wie sie dabei die notwendigen Verfahrensgarantien sichern will. Schon bei den Flughafenverfahren ist es den Antragstellern in knapper Frist kaum möglich, die Anhörung vorzubereiten, einen Anwalt zu suchen und im Falle einer Ablehnung Rechtsbehelf einzulegen. Es steigt die Gefahr von Fehlentscheidungen dort, wo es um den Kernbestand des internationalen Schutzes geht. Denn schlimmstenfalls drohen einem Zurückgewiesenen im Herkunftsland wiederholte Verfolgung und schlimmste Menschenrechtsverletzungen.
Auch die beschleunigte Abschiebung (hier: „Verbesserung der Aufenthaltsbeendigung“) ist keine Neuigkeit, hat doch das Bundeskabinett noch vor der Weihnachtspause ein vereinfachtes Abschiebeverfahren erlassen. Viele Asylsuchende müssen jedoch eine Duldung erhalten, weil sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, zum Beispiel, weil Krankheiten die Situation im Herkunftsland oder die Verweigerung von Dokumenten dies nicht zulassen.
Eine Abschiebung in einem Fall, in dem ein Antragsteller in einen EU-Mitgliedstaat rücküberführt werden soll – einem so genannten „Dublin-Fall“ – funktioniert in vielen Fällen nicht. In den vergangenen Jahren wurde etwa aufgrund systemischer Mängel bei Aufnahme und Verfahren auf Rücküberstellungen nach Griechenland ganz verzichtet. In etlichen Fällen sehen Verwaltungsgerichte auch schon von Überstellungen nach Italien ab, weitere Staaten stehen auf der Mängelliste.
Offenkundig muss daher, wie die CSU in Wildbad Kreuth forderte, über die Frage einer besseren und gerechteren Verteilung von Flüchtlingen im Inneren der EU neu verhandelt werden. Aber auch diese Forderung hat der Bundesinnenminister bereits im Oktober auf den Brüsseler Verhandlungstisch gelegt. Nicht viel Neues also in Wildbad Kreuth.
Erlanger Podiumsdiskussion: „Flüchtlingsschicksale zwischen Recht und Gerechtigkeit“
Über Flüchtlingsschicksale diskutieren am Freitag, 30. Januar, mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik, Alexander Thal (Bayerischer Flüchtlingsrat), Pfarrer Matthias Wünsche (Gemeinde Herz Jesu) und Mohamed Abuelqomsan (Islamische Gemeinde). Zu der Podiumsdiskussion um 20 Uhr im Pacelli Haus, Sieboldstraße 3 in Erlangen eingeladen hat das Zentralinstitut für Regionenforschung der FAU in Kooperation mit der Volkshochschule Erlangen, der Katholischen Erwachsenenbildung in der Stadt Erlangen und dem Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen. Prof. Dr. Petra Bendel, Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Regionenforschung moderiert die Veranstaltung.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Petra Bendel
petra.bendel@ze.uni-erlangen.de