Menschenrechte in der Medizin
Das Menschenrecht auf Gesundheit ist zwar schon seit einigen Jahrzehnten international anerkannt, hat aber in den letzten Jahren schärfere juristische Konturen gewonnen. Doch lässt sich dieses Menschenrecht überhaupt gewährleisten? Was verbirgt sich hinter diesem Rechtsanspruch? Welche Reformimpulse kann der menschenrechtliche Ansatz für das Gesundheitssystem geben? Antworten auf diese Fragen wollen zwei Vorträge am Montag, 15. Dezember, um 18 Uhr, im Rahmen der Reihe „Wissenschaft im Schloss“ der FAU geben.
„Wissenschaft im Schloss“ in der Aula, Schlossplatz 4, Erlangen
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter und Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik, wird in seinem Vortrag auf die Selbstbestimmung für Personen mit hoher sozialer Verwundbarkeit eingehen. Sein Kollege Prof. Andreas Frewer, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, widmet sich dem Thema „Menschenrechte und Forschung in der Medizin“. Denn besonders groß ist die Herausforderung, wenn es darum geht, Menschen in sogenannten vulnerablen Situationen – etwa einem Leben in Armut, mit Behinderung oder Einschränkungen im hohen Alter, vielleicht sogar Demenz – zu schützen. Die beiden Beiträge entstammen dem EFI-Forschungsprojekt „Human Rights in Healthcare“, in dem diese für unsere Gesellschaft zentralen Fragestellungen untersucht werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Veranstaltungswebseite zu „Wissenschaft im Schloss“.
Weitere Informationen:
Jeanette Hefele
Tel.: 09131/85-23269
efo@fau.de