„Ärztlich assistierter Suizid ist keine adäquate Antwort auf Leiden“
Lehrstuhlinhaber beziehen gemeinsam Position gegen neue Gesetzesinitiative
Alle neun Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland, darunter auch Prof. Dr. Christoph Ostgathe von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen, sprechen sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid aus. Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung den bedarfsdeckenden Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung für alle schwerkranken Patienten.
In der von allen Lehrstuhlinhabern für Palliativmedizin in Deutschland unterzeichneten Erklärung heißt es: „Mit wachsender Sorge verfolgen die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland die aktuelle Diskussion um die ärztliche Suizidassistenz. Vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Bemühungen zur Regulierung des ärztlich assistierten Suizids entwickelt sich die Debatte derzeit in eine beunruhigende Richtung. Die Professorinnen und Professoren für Palliativmedizin, die an palliativmedizinischen Kliniken und Zentren selbst Tausende von schwerkranken und sterbenden Patienten – Erwachsene wie Kinder – betreut haben, betonen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen und dass eine ärztliche Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist.
Sehr wohl ist es ärztliche Aufgabe, sich den Menschen in Not mit aller Kompetenz und Fürsorge zuzuwenden. Die Lehrstuhlinhaber sprechen sich geschlossen dafür aus, die Sorge der Menschen um ein würdevolles Leben und Sterben ernst zu nehmen. Notwendige Grundlagen hierfür sind intensive Maßnahmen zur öffentlichen Aufklärung und Auseinandersetzung mit den Themen Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, die Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender sowie vor allem die bedarfsdeckende palliativmedizinische Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen.
Trotz Fortschritten in der ambulanten und stationären Palliativversorgung in den vergangenen Jahren haben in Deutschland noch bei weitem nicht alle Patientinnen und Patienten mit einem entsprechenden Bedarf einen ausreichenden Zugang zu spezialisierten palliativmedizinischen Angeboten. Eine fürsorgliche Gesellschaft sollte palliativmedizinische Angebote zur Norm machen. In der Ausnahmesituation einer mit großem Leiden verbundenen Erkrankung mag für einige Menschen ein assistierter Suizid als einziger Ausweg erscheinen. Dabei steht jedoch in der Regel nicht der Todeswunsch im Vordergrund, sondern vielmehr die Sehnsucht nach einem Beenden des Leidens.
Eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung eines ärztlich assistierten Suizids ist keine adäquate Antwort auf Leiden. Dies ersetzt nicht die Auseinandersetzung und das Finden eines individuellen Lösungsweges mit den betroffenen Patienten. Auch der in der Debatte zum Ausdruck kommenden Angst gesunder Menschen vor dem Sterben kann nicht durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen begegnet werden, sondern vielmehr durch eine kritische Reflexion des Umgangs mit Sterben und Tod in Medizin und Gesellschaft.
Die Lehrstuhlinhaber unterstützen die in einer aktuellen Stellungnahme und in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Ausdruck gebrachte Haltung gegen den ärztlich assistierten Suizid. Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt auch im Umgang mit ihren schwächsten Mitgliedern.“
Weitere Informationen unter www.palliativmedizin.de
Die gemeinsame Erklärung wurde unterzeichnet von:
- Prof. Dr. Claudia Bausewein, München,
- Prof. Dr. Gerhild Becker, Freiburg,
- Prof. Dr. Friedemann Nauck, Göttingen,
- Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Erlangen,
- Prof. Dr. Lukas Radbruch, Bonn,
- Prof. Dr. Roman Rolke, Aachen,
- Prof. Dr. Raymond Voltz, Köln
- Prof. Dr. Martin Weber, Mainz,
- Prof. Dr. Boris Zernikow, Witten/Herdecke“
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Christoph Ostgathe
Tel: 09131 85-34064
christoph.ostgathe@uk-erlangen.de