FAU gewinnt im Rechtsstreit um die Kanzlernachfolge
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung des Universitätsrates
Im Rechtsstreit um die Nachfolge von FAU-Kanzler Thomas A.H. Schöck hatte die FAU die besseren Argumente auf ihrer Seite: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2014 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach aufgehoben und damit den Weg für die Neubesetzung der Kanzlerstelle freigemacht.
In seinem Beschluss führt der BayVGH unter anderem aus, dass die für die Stelle erforderliche Qualifikation auch „durch berufliche Tätigkeiten außerhalb bisher üblicher Verwaltungslaufbahnen“ erworben werden könne. Er widersprach damit der Argumentation des Verwaltungsgerichts, das von einem Fehler des Universitätsrats im Auswahlverfahren ausgegangen war. „Wir freuen uns sehr, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist“, erklärt FAU-Präsident Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske. „Damit dürfte außer Zweifel stehen, dass die vom Universitätsrat vorgeschlagene Kandidatin ausgezeichnet für die Aufgaben einer Kanzlerin qualifiziert ist.“
Der Universitätsrat der FAU hatte am 27. Februar 2013 eine europaweit gefragte und profilierte Expertin im Bereich der Universitäts- und Hochschulentwicklung als Nachfolgerin des in den Ruhestand tretenden Kanzlers Thomas A.H. Schöck vorgeschlagen. Gegen diese Entscheidung hatte ein unterlegener Kandidat den Rechtsweg beschritten. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte daraufhin der Universität in einem so genannten Eilverfahren die Ernennung der Kandidatin zunächst untersagt. Dieser Beschluss wurde jetzt aufgrund der Beschwerde der FAU vom BayVGH aufgehoben.
Wie in derartigen Rechtsstreitigkeiten üblich, wird die Universität mit der Ernennung der Kanzlerin noch etwas warten, da dem unterlegenen Konkurrenten theoretisch noch der Gang zum Verfassungsgericht offen steht.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske
Präsident der FAU
Tel.: 09131-85-26600
praesident@fau.de