Kein Zweifel an Eignung der Kanzlerkandidatin
Wie heute in verschiedenen Medien berichtet, hat das Verwaltungsgericht Ansbach auf Antrag eines nicht berücksichtigten Bewerbers mit Beschluss vom 14. November 2013 die Neubesetzung der Position des Kanzlers der FAU vorläufig gestoppt. Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens des langjährigen Amtsinhabers Thomas A.H. Schöck hatte die Universität die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Unter den eingegangenen Bewerbungen wählten eine Findungskommission und der Universitätsrat der FAU nach Anhörung mehrerer Bewerber eine Kandidatin aus. Auch nach Vorstellung des Antragstellers vor dem Universitätsrat hielt dieser in geheimer Abstimmung einstimmig an der Kandidatin fest.
Diese verfügt unter anderem über ausgewiesene und umfangreiche Erfahrung als verantwortliche Projektleiterin von Veränderungs- und Verwaltungsprozessen von internationalen Spitzenuniversitäten. Auch staatliche Einrichtungen wie Wissenschaftsministerien im In- und Ausland sowie der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft haben ihre Expertise in Anspruch genommen. Ihre Kompetenzen sind für die Position eines Kanzlers/einer Kanzlerin hochrelevant, gerade in Zeiten, in denen Universitätsverwaltungen sich im Wandel befinden – weg von der nachgeordneten Behörde, hin zum Dienstleister für die Wissenschaft, ein Weg, den die FAU und ihre Verwaltung schon seit Jahren gehen und weiter fortsetzen wollen. Daher steht für die Universität die Eignung der Kandidatin weiterhin außer Frage.
Der Antragsteller, dessen Bewerbung im Verfahren nicht zum Zuge gekommen war, wehrt sich gegen diese Entscheidung mit rechtlichen Mitteln. Im so genannten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht nun der FAU die Ernennung der vorgeschlagenen Kandidatin vorläufig untersagt. Die Universität prüft derzeit die weiteren Schritte und wird die Öffentlichkeit informieren, sobald diese feststehen.